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Kampfmittelfund/ Bombenfund melden

Sachsen 99089012000000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089012000000

Leistungsbezeichnung

Kampfmittelfund/ Bombenfund melden

Leistungsbezeichnung II

Kampfmittelfund/ Bombenfund melden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

  • Sächsische Kampfmittelverordnung,
  • Verwaltungsvorschrift Kampfmittelbeseitigung,
  • Sächsisches Polizeigesetz

Teaser

Bei Auffinden von Gegenständen, die Kampfmittel darstellen können, ist das Ordnungsamt oder die Polizeidirektion Chemnitz (außerhalb der Dienstzeiten des Ordnungsamtes bzw. bei Nichterreichbarkeit) zu verständigen.

Bitte geben Sie bei der Meldung folgende Informationen an:

Volltext

Bei Auffinden von Gegenständen, die Kampfmittel darstellen können, ist das Ordnungsamt oder die Polizeidirektion Chemnitz (außerhalb der Dienstzeiten des Ordnungsamtes bzw. bei Nichterreichbarkeit) zu verständigen.

Bitte geben Sie bei der Meldung folgende Informationen an:

  • Genaue Beschreibung des Fundortes
  • Wird die Fundstelle durch eine Person abgesichert, wie ist diese erreichbar?
  • Etwaige Größe und Form des gefundenen Gegenstandes
  • Wurde die Polizei bereits verständigt?

FAQ

Wie muss ich mich als Finder verhalten?

  • Etwaige Arbeiten an der Fundstelle sind umgehend einzustellen
  • Der Fundort ist zu sichern. Dabei ist auf die eigene Sicherheit und die Dritter zu achten
  • Kampfmittel dürfen nicht angefasst oder bewegt werden
  • Ordnungsamt bzw. Polizei sind schnellstens zu informieren

 

Wer darf Kampfmittel entsorgen und vernichten?

Diese Arbeiten werden ausschließlich durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Sächsischen Landespolizei vorgenommen!

 

Wie gefährlich sind Kampfmittel?

Von Kampfmitteln jeder Art geht immer eine unmittelbare Gefahr aus.
Unbedingt auf Eigen- und Drittsicherung achten!
Fundsache nicht anfassen oder bewegen!

 

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten für Entsorgung und Vernichtung trägt der Freistaat Sachsen.

 

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

-

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Finder oder Beauftragten


Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • telefonisch


Hilfe bei der Beantragung:

während der Dienstzeit: Stadt Chemnitz, Ordnungsamt, Sachgebiet Allg. Polizeirecht

  • Telefon: 0371 488-3221
  • Telefon: 0371 488-3225
  • Telefon: 0371 488-3220


außerhalb der Dienstzeit: Polizeidirektion Chemnitz

  • Telefon: 0371 387-100 oder
  • Notruf: 110

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

-

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

-

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden