Hundesteuer: Ermäßigung für Wachhunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen beantragen
Inhalt
Hundesteuer: Ermäßigung für Wachhunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen beantragen
Hundesteuer: Ermäßigung für Wachhunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen beantragen
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Leistungsbeschreibung
Die Ermäßigung der Hundesteuer kann bei Vorliegen einer der nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen gewährt werden für:- Wachhunde, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude gehalten werden (gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Hundesteuersatzung in der derzeit gültigen Fassung).
- Wachhunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil gehalten werden (gemäß § 4 Abs. 2 der Hundesteuersatzung in der derzeit gültigen Fassung).
Die Ermäßigung
- gilt ab dem Monat der Antragstellung,
- ist bis zum 31.12. eines jeden Jahres befristet und
- ist bis zum 31.10. für das Folgejahr zu beantragen.
Weitere Anlaufstellen
Antrag auf Ermäßigung der Hundesteuer für Wachhunde bzw. Wachhunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen; Original
Antragstellung
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-2244
- Fax: 0371 488-2299