Hundesteuer: Ermäßigung für Hundezüchter beantragen
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Leistungsbeschreibung
Die Ermäßigung- gilt ab dem Monat der Antragstellung,
- ist bis zum 31.12. eines jeden Jahres befristet und
- ist bis zum 31.10. für das Folgejahr zu beantragen.
Weitere Anlaufstellen
Bürgerservicestellen der Stadt ChemnitzAntrag auf Ermäßigung der Hundesteuer für Hundezüchter; Original
Zwingerurkunde; Kopie; Nur bei Erstantrag erforderlich.
Nachweis über die Mitgliedschaft in der Hundezüchtervereinigung; Kopie; Nur bei Erstantrag erforderlich.
Zuchtzulassungsnachweis je Hund; Kopie; Nur bei Erstantrag erforderlich.
letzte Wurfbescheinigung; Kopie; Nur bei Folgeantrag erforderlich.
Zwingerurkunde; Kopie; Nur bei Erstantrag erforderlich.
Nachweis über die Mitgliedschaft in der Hundezüchtervereinigung; Kopie; Nur bei Erstantrag erforderlich.
Zuchtzulassungsnachweis je Hund; Kopie; Nur bei Erstantrag erforderlich.
letzte Wurfbescheinigung; Kopie; Nur bei Folgeantrag erforderlich.
Antragstellung
Die Antragstellung kann erfolgen durch:- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-2244
- Fax: 0371 488-2299