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Hundesteuer: Befreiung für Tierheimhunde beantragen

Sachsen 99102013010000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102013010000

Leistungsbezeichnung

Hundesteuer: Befreiung für Tierheimhunde beantragen

Leistungsbezeichnung II

Hundesteuer: Befreiung für Tierheimhunde beantragen

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Hundesteuersatzung der Stadt Chemnitz

Gegen den Hundesteuerbescheid ist der Widerspruch zulässig.

Teaser

Auf Antrag wird eine Steuerbefreiung für Hunde, die aus einem Tierheim, mit dem die Stadt Chemnitz einen Vertrag über die Verwahrung von Tieren abgeschlossen hat, gewährt.

Die Steuerbefreiung erstreckt sich in diesem Fall auf einen Zeitraum von 24 Monaten.

Volltext

Leistungsbeschreibung

Auf Antrag wird eine Steuerbefreiung für Hunde, die aus einem Tierheim, mit dem die Stadt Chemnitz einen Vertrag über die Verwahrung von Tieren abgeschlossen hat, gewährt.

Die Steuerbefreiung erstreckt sich in diesem Fall auf einen Zeitraum von 24 Monaten.

Weitere Anlaufstellen

Bürgerservicestellen der Stadt Chemnitz

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Steuerbefreiung (wegen Aufnahme von Hunden aus dem Tierheim Chemnitz); Original
Vorlage des Überlassungsvertrages; Kopie

Voraussetzungen

-

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Antragstellung

Die Antragstellung kann erfolgen durch:
  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
  • durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
  • schriftlich per Post
  • schriftlich per Fax
  • per E-Mail durch Anhängen des ausgefüllten Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format

Weitere Hinweise:
  • Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.

Hilfe bei der Beantragung:
  • Telefon: 0371 488-2244
  • Fax: 0371 488-2299

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

-

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

-

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden