Hundesteuer: Befreiung für Tierheimhunde beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Hundesteuersatzung der Stadt Chemnitz
Gegen den Hundesteuerbescheid ist der Widerspruch zulässig.
Auf Antrag wird eine Steuerbefreiung für Hunde, die aus einem Tierheim, mit dem die Stadt Chemnitz einen Vertrag über die Verwahrung von Tieren abgeschlossen hat, gewährt.
Die Steuerbefreiung erstreckt sich in diesem Fall auf einen Zeitraum von 24 Monaten.
Die Steuerbefreiung erstreckt sich in diesem Fall auf einen Zeitraum von 24 Monaten.
Leistungsbeschreibung
Auf Antrag wird eine Steuerbefreiung für Hunde, die aus einem Tierheim, mit dem die Stadt Chemnitz einen Vertrag über die Verwahrung von Tieren abgeschlossen hat, gewährt.
Die Steuerbefreiung erstreckt sich in diesem Fall auf einen Zeitraum von 24 Monaten.
Weitere Anlaufstellen
Antrag auf Steuerbefreiung (wegen Aufnahme von Hunden aus dem Tierheim Chemnitz); Original
Vorlage des Überlassungsvertrages; Kopie
Vorlage des Überlassungsvertrages; Kopie
Antragstellung
Die Antragstellung kann erfolgen durch:- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
- per E-Mail durch Anhängen des ausgefüllten Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-2244
- Fax: 0371 488-2299