Hund anmelden
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Leistungsbeschreibung
Für das Halten eines oder mehrerer Hunde im Stadtgebiet wird eine Hundesteuer erhoben.Steuerschuldner ist der Hundehalter.
Auf Antrag kann unter bestimmten Umständen eine Steuervergünstigung gewährt werden.
Die Hundesteuer wird jährlich erhoben und beträgt für das Halten von:
- 1 Hund: 100,00 Euro,
- 2 Hunden: 135,00 Euro je Hund,
- 3 und mehr Hunden: 165,00 Euro je Hund,
- gefährlichen Hunden: 750,00 Euro je Hund.
Das Halten eines über 3 Monate alten Hundes im Stadtgebiet von Chemnitz ist innerhalb von 2 Wochen
- nach Beginn der Haltung oder
- nachdem der Hund das Alter von 3 Monaten erreicht hat,
Weitere Anlaufstellen
Bürgerservicestellen der Stadt ChemnitzAntragstellung
Die Antragstellung kann erfolgen durch:- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
- Der Vorgang kann auch direkt ONLINE ausgelöst werden. Bitte folgen Sie dafür dem Link "Online beantragen" unter Formulare.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-2244
- Fax: 0371 488-2299