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Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung beantragen

Sachsen 99107009017000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107009017000

Leistungsbezeichnung

Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

  • SGB XII – Sozialhilfe

Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.

Teaser

Grundsicherung ist eine Leistung des örtlichen Sozialhilfeträgers zur Sicherung des Lebensunterhaltes, wenn der Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen bestritten werden kann.

Leistungsberechtigt ist:

Volltext

Leistungsbeschreibung

Grundsicherung ist eine Leistung des örtlichen Sozialhilfeträgers zur Sicherung des Lebensunterhaltes, wenn der Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen bestritten werden kann.

Leistungsberechtigt ist:

  • Wer die Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht hat
  • Wer dauerhaft voll erwerbsgemindert im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat


Die Leistung wird in der Regel für zwölf Kalendermonate bewilligt und bei der Erstbewilligung beginnt der Bewilligungszeitraum am 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde.

Eine Leistungsgewährung für die Vergangenheit ist ausgeschlossen.

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Erbringung von Leistungen nach dem SGB XII; Original; Das Antragsformular wird bei der Antragstellung in der Behörde vor Ort bereitgestellt.
Personalausweis oder Reisepass; Original
Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder; Vorlage des Originals zur Einsichtnahme;

Auch aus dem Ausland zufließende Einkünfte sind nachzuweisen


Vermögensnachweise aller Haushaltsmitglieder; Vorlage des Originals zur Einsichtnahme;

sämtliche Guthaben auf Giro- und Sparkonten, Wertpapiere, vermögensbildende Versicherungen, Altersvorsorgeverträge, Haus- und Grundbesitz, Kraftfahrzeuge


Belege für Sach- und Personenversicherungen; Vorlage des Originals zur Einsichtnahme; z. B. Haftpflichtversicherung
Mietvertrag, letzte Betriebskostenabrechnung, auch Untermietvertrag; Vorlage des Originals zur Einsichtnahme
Nachweis zu Unterhaltsansprüchen, Scheidungsurteil; Vorlage des Originals zur Einsichtnahme
Nachweis der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung; Vorlage des Originals zur Einsichtnahme
Betreuerausweis, Vorsorgevollmacht; Vorlage des Originals zur Einsichtnahme; Nur erforderlich soweit zutreffend.
Schwerbehindertenausweis, Bescheid über die Feststellung der Schwerbehinderung; Vorlage des Originals zur Einsichtnahme; Nur erforderlich soweit zutreffend.

Voraussetzungen

-

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Antragstellung

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Antragsteller persönlich
  • gesetzlicher Vertreter


Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
  • schriftlich per Post


Weitere Hinweise:

  • Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.


Hilfe bei der Beantragung:

  • Telefon: 0371 488-5571
  • E-Mail: sozialhilfe@stadt-chemnitz.de

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

-

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

-

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden