Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung beantragen
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Leistungsberechtigt ist:
Leistungsbeschreibung
Grundsicherung ist eine Leistung des örtlichen Sozialhilfeträgers zur Sicherung des Lebensunterhaltes, wenn der Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen bestritten werden kann.
Leistungsberechtigt ist:
- Wer die Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht hat
- Wer dauerhaft voll erwerbsgemindert im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat
Die Leistung wird in der Regel für zwölf Kalendermonate bewilligt und bei der Erstbewilligung beginnt der Bewilligungszeitraum am 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde.
Eine Leistungsgewährung für die Vergangenheit ist ausgeschlossen.
Personalausweis oder Reisepass; Original
Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder; Vorlage des Originals zur Einsichtnahme;
Auch aus dem Ausland zufließende Einkünfte sind nachzuweisen
Vermögensnachweise aller Haushaltsmitglieder; Vorlage des Originals zur Einsichtnahme;
sämtliche Guthaben auf Giro- und Sparkonten, Wertpapiere, vermögensbildende Versicherungen, Altersvorsorgeverträge, Haus- und Grundbesitz, Kraftfahrzeuge
Belege für Sach- und Personenversicherungen; Vorlage des Originals zur Einsichtnahme; z. B. Haftpflichtversicherung
Mietvertrag, letzte Betriebskostenabrechnung, auch Untermietvertrag; Vorlage des Originals zur Einsichtnahme
Nachweis zu Unterhaltsansprüchen, Scheidungsurteil; Vorlage des Originals zur Einsichtnahme
Nachweis der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung; Vorlage des Originals zur Einsichtnahme
Betreuerausweis, Vorsorgevollmacht; Vorlage des Originals zur Einsichtnahme; Nur erforderlich soweit zutreffend.
Schwerbehindertenausweis, Bescheid über die Feststellung der Schwerbehinderung; Vorlage des Originals zur Einsichtnahme; Nur erforderlich soweit zutreffend.
Antragstellung
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- schriftlich per Post
Weitere Hinweise:
- Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-5571
- E-Mail: sozialhilfe@stadt-chemnitz.de