Gewerbesteuer
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Begriffe im Kontext
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Fachlich freigegeben durch
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- GewStG
- Abgabenordnung
- SächsKAG
- Haushaltssatzung der Stadt Chemnitz
Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.
Leistungsbeschreibung
- Der ortsansässige Gewerbebetrieb und dessen objektive Ertragskraft wird besteuert.
- Unter einem Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen.
- Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag, d.h. der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb (vermehrt und/oder vermindert um bestimmte Beträge)
- Die Gewinnermittlung erfolgt nach den Regeln des Einkommensteuer- oder des Körperschaftsteuergesetzes
- Ermittlung der Gewerbesteuer:
- Berechnung der Besteuerungsgrundlage und des Steuermessbetrages durch Finanzamt:
Steuermessbetrag = Gewerbeertrag * bundeseinheitliche Steuermesszahl (ab 2008 i.H.v. 3,5 %) - Festsetzung der Gewerbesteuer durch Gemeinde:
Gewerbesteuer = Steuermessbetrag * aktuellem Hebesatz (lt. Haushaltssatzung)
- Berechnung der Besteuerungsgrundlage und des Steuermessbetrages durch Finanzamt:
- Natürliche Personen und Personengesellschaften verfügen über einen Freibetrag i.H.v. 24.500 EUR
- Nicht gewerbesteuerpflichtig sind land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, freie Berufe und andere selbständige Tätigkeiten
Beschreibung:
Im Festsetzungsverfahren entstehen keine Kosten.
Im Falle eines Widerspruches können weitere Kosten entstehen.
Rechtsgrundlage:
Kosten des Widerspruchsverfahrens
- § 25 Abs. 1 und 2 sowie § 6 Abs. 2 SächsVwKG
- § 3 der Satzung der Stadt Chemnitz über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten