Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Geschäftsführerwechsel nach SächsGastG anzeigen

Sachsen 99025002000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99025002000000

Leistungsbezeichnung

Geschäftsführerwechsel nach SächsGastG anzeigen

Leistungsbezeichnung II

Geschäftsführerwechsel nach SächsGastG anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

  • § 1 Abs. 1 und 2 SächsGastG
  • § 2 Abs. 1 und 3 SächsGastG
  • § 4 Abs. 1 und 4 SächsGastG

Gegen den Kostenbescheid und gegen die befristete Untersagung kann Widerspruch eingelegt werden.

Teaser

Wer eine Gaststätte betreibt, hat den Wechsel der Geschäftführer anzuzeigen.

Wird bei juristischen Personen oder nicht rechtsfähigen Vereinen eine andere als die in der Anzeige angegebene Person zur Vertretung berufen, ist dies unverzüglich bei der Behörde anzuzeigen.

Bei gewerblichen Betrieben ist die Gewerbeummeldung bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Bei Vereinen und Gesellschaften, die kein Gaststättengewerbe nach § 1 Abs. 2 SächsGastG betreiben, ist das nebenstehende Formular zu verwenden.

Eine Zuverlässigkeitsprüfung ist erforderlich, wenn die Abgabe von alkoholischen Getränken beabsichtigt ist.

Volltext

Leistungsbeschreibung

Wer eine Gaststätte betreibt, hat den Wechsel der Geschäftführer anzuzeigen.

Wird bei juristischen Personen oder nicht rechtsfähigen Vereinen eine andere als die in der Anzeige angegebene Person zur Vertretung berufen, ist dies unverzüglich bei der Behörde anzuzeigen.

Bei gewerblichen Betrieben ist die Gewerbeummeldung bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Bei Vereinen und Gesellschaften, die kein Gaststättengewerbe nach § 1 Abs. 2 SächsGastG betreiben, ist das nebenstehende Formular zu verwenden.

Eine Zuverlässigkeitsprüfung ist erforderlich, wenn die Abgabe von alkoholischen Getränken beabsichtigt ist.

Erforderliche Unterlagen

Anzeigeformular; Original
Gesellschaftervertrag oder Handelsregistereintragung; Original
Führungszeugnis (Belegart O) oder Nachweis über die Beantragung; Original; Bei der Belegart O geht das Führungszeugnis nach Beantragung dem Ordnungsamt direkt zu.

Das Dokument muss nicht vorgelegt werden, wenn mit der Anzeige eine behördliche Bescheinigung über eine gewerberechtliche Zuverlässigkeit vorgelegt wird, die jünger als ein Jahr sein sollte.
Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9 - G10) oder Nachweis über die Beantragung; Original; Bei der Belegart 9 geht der Gewerbezentralregisterauszug nach Beantragung dem Ordnungsamt direkt zu.

Bei juristischen Personen muss der Gewerbezentralregisterauszug für die juristische Person und die vertretungsberechtigten natürlichen Personen vorgelegt werden.

Das Dokument muss nicht vorgelegt werden, wenn mit der Anzeige eine behördliche Bescheinigung über eine gewerberechtliche Zuverlässigkeit vorgelegt wird, die jünger als ein Jahr sein sollte.
Auskunft aus dem vom Insolvenzgericht geführten Verzeichnis oder Nachweis über die Beantragung; Original; Unterlagen sind beim zuständigen Amtsgericht einzuholen.

Bei juristischen Personen muss die Auskunft für die juristische Person und die vertretungsberechtigten natürlichen Personen vorgelegt werden.

Das Dokument muss nicht vorgelegt werden, wenn mit der Anzeige eine behördliche Bescheinigung über eine gewerberechtliche Zuverlässigkeit vorgelegt wird, die jünger als ein Jahr sein sollte.
Auskunft aus dem Gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder;

www.vollstreckungsportal.de, kann nur online beantragt werden!

Bei juristischen Personen muss die Auskunft für die juristische Person und die vertretungsberechtigten natürlichen Personen vorgelegt werden.

Das Dokument muss nicht vorgelegt werden, wenn mit der Anzeige eine behördliche Bescheinigung über eine gewerberechtliche Zuverlässigkeit vorgelegt wird, die jünger als ein Jahr sein sollte.


Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes; Original; Unterlagen sind beim zuständigen Finanzamt einzuholen.

Bei juristischen Personen muss die Bescheinigung für die juristische Person und die vertretungsberechtigten natürlichen Personen vorgelegt werden.

Das Dokument muss nicht vorgelegt werden, wenn mit der Anzeige eine behördliche Bescheinigung über eine gewerberechtliche Zuverlässigkeit vorgelegt wird, die jünger als ein Jahr sein sollte.
Personalausweis oder Reisepass; Original
Aufenthaltstitel zur Berechtigung der Ausübung der selbständigen Erwerbstätigkeit; Original; Nur erforderlich für nicht EU-Bürger.
Das Dokument wird bei der zuständigen Ausländerbehörde ausgestellt.

Die Dokumente 3 bis 7 müssen nur vorgelegt werden, wenn die Abgabe alkoholischer Getränke beabsichtigt ist und keine behördliche Bescheinigung über eine gewerberechtliche Zuverlässigkeit vorgelegt wird, die jünger als ein Jahr ist.

Hinweise für ausländische Antragsteller:
Im Herkunftsstaat ausgestellte Unterlagen sind im Original oder in beglaubigter Kopie in deutscher Übersetzung vorzulegen.
Werden Dokumente im Herkunftsstaat des Antragsstellers nicht ausgestellt, so ist es durch eine Versicherung an Eides statt oder eine nach dem Recht des Herkunftsstaates vergleichbare Handlung zu ersetzen.


Voraussetzungen

-

Kosten

Kosten (typisch): 10,00 Euro
  • Barzahlung bei Abholung der Bestätigung oder
  • Überweisung nach Gebührenbescheid

Verfahrensablauf

Antragstellung

Die Antragstellung kann erfolgen durch:
  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht
  • gesetzlicher Vertreter

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
  • schriftlich per Post
  • schriftlich per Fax

Weitere Hinweise:
  • Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
  • Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.

Hilfe bei der Beantragung:
  • Telefon: 0371 488-3155
  • Telefon: 0371 488-3157
  • Telefon: 0371 488-3159
  • E-Mail: gaststaetten-spielwesen@stadt-chemnitz.de

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

-

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

-

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden