Gehwegschaden melden
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Die Oberfläche des öffentlichen Gehweges ist beschädigt. Es besteht Unfallgefahr. Der Fußgängerverkehr ist nicht mehr gefahrlos möglich. Die Beschädigung muss umgehend vor Ort begutachtet werden. Es sind gegebenenfalls Absperrungen erforderlich.
Bei der Meldung eines Schadens am Gehweg sind folgende Angaben erforderlich:
Bei der Meldung eines Schadens am Gehweg sind folgende Angaben erforderlich:
Leistungsbeschreibung
Die Oberfläche des öffentlichen Gehweges ist beschädigt. Es besteht Unfallgefahr. Der Fußgängerverkehr ist nicht mehr gefahrlos möglich. Die Beschädigung muss umgehend vor Ort begutachtet werden. Es sind gegebenenfalls Absperrungen erforderlich.
Bei der Meldung eines Schadens am Gehweg sind folgende Angaben erforderlich:
- genaue Ortsangabe, z.B. Straßenname in Höhe von Hausnummer, Abschnitt der Straße (von – bis)
- Beschreibung des Umfangs des Schadens, z.B. in m², Tiefe in cm, ganze Breite, Restbreite des Gehwegs
- Datum und Uhrzeit der Feststellung des Schadens
- Sind Personen oder Sachen beschädigt worden?
Bei privaten Gehwegen, z.B. in Einkaufszentren, wird der Eigentümer des Grundstücks informiert.