Fundsachen: Versicherungsbescheinigung ausstellen lassen
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Satzung der Stadt Chemnitz über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten Tarifgruppe 3, Tarifnummer 1.1
Eigentümer können sich auf Antrag eine Versicherungsbestätigung ausstellen lassen.
Diese dient der Versicherung als Nachweis, dass der verlorene Gegenstand nicht im Fundbüro abgegeben wurde.
Meist wird die Versicherungsbestätigung für Fahrräder, Hörgeräte oder Handys ausgestellt, andere Gegenstände sind aber auch möglich.
Diese dient der Versicherung als Nachweis, dass der verlorene Gegenstand nicht im Fundbüro abgegeben wurde.
Meist wird die Versicherungsbestätigung für Fahrräder, Hörgeräte oder Handys ausgestellt, andere Gegenstände sind aber auch möglich.
Leistungsbeschreibung
Eigentümer können sich auf Antrag eine Versicherungsbestätigung ausstellen lassen.
Diese dient der Versicherung als Nachweis, dass der verlorene Gegenstand nicht im Fundbüro abgegeben wurde.
Meist wird die Versicherungsbestätigung für Fahrräder, Hörgeräte oder Handys ausgestellt, andere Gegenstände sind aber auch möglich.
Versicherungsbestätigung; Original; Die Versicherungsbestätigung wird bei der Vorsprache im Fundbüro ausgefüllt.
Angaben zum Gegenstand
Angaben zum Gegenstand
Antragstellung
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter (muss Angaben zum Eigentümer und zum Gegenstand machen können)
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 115
- Fax: 0371 488-3399
- E-Mail: fundbuero@stadt-chemnitz.de