Chemnitzpass für Geringverdiener beantragen
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Den Chemnitzpass können Personen erhalten, die
Leistungsbeschreibung
Der Chemnitzpass berechtigt Chemnitzer Einwohner mit geringem oder ohne eigenes Einkommen ermäßigte Preise für öffentliche und private Dienstleistungen in Abhängigkeit von der jeweiligen Tarifordnung in Anspruch zu nehmen.
Den Chemnitzpass können Personen erhalten, die
- Einwohner der Stadt Chemnitz sind,
- in der Regel das 15. Lebensjahr vollendet haben,
- ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können und deshalb Leistungen zum Lebensunterhalt
- nach SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende - ALG II; Bescheid des Jobcenters) oder nach dem dritten oder vierten Kapitel des SGB XII (Sozialhilfe bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; Bescheid des Sozialamtes),
- oder im Sinne des § 46 SGB I auf eine der vorgenannten Leistungen verzichten, um Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz zu erhalten,
- oder Leistungen nach § 39 SGB VIII i. V. m. §§ 91 ff. SGB VIII erhalten (Leistungen zum Unterhalt des Kindes - stationäre und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen - Pflegegeld; Bescheid des Amtes für Jugend und Familie),
- oder Kindergeldzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz erhalten,
- oder die Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind.
Hilfebedürftigen Kindern unter 15 Jahren wird ein Chemnitzpass K ausgestellt. Der Antrag ist vom Sorgeberechtigten (Eltern oder Vormund) zu stellen.
Kinder, die nicht in Chemnitz wohnen und noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, erhalten einen Chemnitzpass K, wenn sie eine der oben genannten Leistungen beziehen und ein leiblicher Elternteil die Voraussetzungen zum Erhalt eines Chemnitzpasses erfüllt.
Weitere Anlaufstellen
Abteilung Soziale Leistungen
Telefon: 0371 488-5011
Fax: 0371 488-5091
E-Mail senden
Ausstellung:
Stadtverwaltung Chemnitz
Kundenportal
Soziale Leistungen
Bahnhofstraße 53 (Moritzhof)
09111 Chemnitz
FAQ
Wo erhalte ich Ermäßigungen?
Ausstellungen, Museen
Kunstsammlungen Chemnitz (Kunstsammlungen am Theaterplatz, Schlossbergmuseum, Museum Gunzenhauser, Burg Rabenstein und Henry van de Velde-Museum in der Villa Esche), Naturkundemuseum, Industriemuseum, Eisenbahnmuseum, Spielemuseum, Ausstellungen in der Burg Rabenstein, Ausstellungen im Folklorehof Grüna, Sonderausstellungen in ausgewählten Museen, Städtische Theater (Schauspielhaus, Opernhaus, Figurentheater), Chemnitzer Kabarett, Staatliches Museum für Archäologie Chemnitz
Einrichtungen
Freibäder/Stausee Oberrabenstein, Schwimmbäder der Stadt Chemnitz, Eissporthalle, Tierpark/Wildgatter Rabenstein, Parkeisenbahn, Stadtbibliothek, Kurse der Volkshochschule, Musikschule
Ferienlager, Freizeiten u. ä.
Wenn der Anbieter eines Ferienlagers, einer Freizeit o. ä. eine Zuwendung der Stadt Chemnitz erhält, bezahlen Schüler zwischen 6 und 18 Jahren mit Chemnitzpass bis zu 30 Euro pro Tag weniger.
Den Antrag auf diese Zuwendung muss der Anbieter beim Amt für Jugend und Familie der Stadt Chemnitz stellen.
sonstige Ermäßigungen
Bei Erstausstellung eines neuen Personalausweises 50% Ermäßigung für Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (nicht bei Verlust!), Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
Anmerkungen
Private Anbieter und Vereine, wie zum Beispiel Bäckereien, Fleischereien, Friseure, Heilpraktiker, die Chemnitzer Filmnächte, der Chemnitzer FC und Kinder-, Jugend- und Sportvereine können selbst entscheiden, ob sie Ermäßigungen für Inhaber eines Chemnitzpasses/ Chemnitzpasses K anbieten. Diese Ermäßigungen sind von den Inhabern eines Chemnitzpasses/Chemnitzpasses K direkt bei den Anbietern und Vereinen zu erfragen.
Wie lange ist der Chemnitzpass gültig?
Die Gültigkeit eines Chemnitzpasses/Chemnitzpasses K richtet sich nach der Bewilligungsdauer des Bezuges der genannten Sozialleistungen und endet mit Ablauf des Monats, der auf das Ende der Bewilligung folgt. Soweit die Bewilligungsdauer ein Jahr übersteigt, beträgt die Gültigkeit ein Jahr.
Auf Antrag kann der Chemnitzpass/Chemnitzpass K verlängert werden, wenn die o. g. Anspruchsvoraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
Personalausweis oder Reisepass; Original
ALG II-Bescheid; Original
Sozialhilfe- und Grundsicherungsbescheid; Original
Bescheid über Leistungen zum Unterhalt des Kindes nach § 39 SGB VIII i. V. m. Bescheid nach §§ 91 ff SGB VIII; Original; 2 Bescheide vom Jugendamt
Bescheid über Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz; Original
Nachweis über Zugehörigkeit zum anspruchsberechtigten Personenkreis nach dem AsylBLG (z. B. Bescheid über Leistungen nach dem AsylBLG, entsprechender Aufenthaltstitel, Nachweis über Erhalt Taschengeld usw.); Original; nur erforderlich bei Ausländern
Lichtbild; Original; bei Kindern von 3 bis 15 Jahren
Lichtbild und Leistungsbescheid bei Kindern bis 18 Jahren; Original;
- nur erforderlich bei nicht in Chemnitz wohnenden Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- Leistungsbescheid über den Erhalt der o. g. Leistungen
Nachweis über das leibliche Kindschaftsverhältnis; Original;
- nur erforderlich bei nicht in Chemnitz wohnenden Kindern
- Nachweis möglich durch z. B. Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkennung oder gemeinsame Sorgerechtserklärung
Antragstellung
Sofern Infektionsschutzgründe einer persönlichen Vorsprache und sofortigen Aushändigung entgegenstehen (z.B. Corona-Pandemie), erfolgt die Beantragung formlos postalisch oder elektronisch (E-Mail) unter Zusendung der/des Leistungsbescheide/s, Lichtbild für Kinder (für Chemnitzpass K) und ggf. des/der zu verlängernden Chemnitzpasses/Chemnitzpässe (bei Beantragung per E-Mail nicht erforderlich). Der/die Chemnitzpass/Chemnitzpässe werden dann postalisch zugesandt.
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- schriftlich per Post
- formlos per E-Mail
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-5011
- Fax: 0371 488-5091
- E-Mail: chemnitzpass@stadt-chemnitz.de
- Behördenrufnummer 115 (Montag bis Freitag 08:00 - 18:00 Uhr)