Betrieb registrieren, der tierische Nebenprodukte gewerbsmäßig abholt, sammelt oder befördert
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Betrieb registrieren, der tierische Nebenprodukte gewerbsmäßig abholt, sammelt oder befördert
Betrieb registrieren, der tierische Nebenprodukte gewerbsmäßig abholt, sammelt oder befördert
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
- Verordnung zur Durchführung des Tierische Nebenprodukte- Beseitigungsgesetzes
- Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte
Leistungsbeschreibung
Wer tierische Nebenprodukte gewerbsmäßig abholt, sammelt oder befördert, hat seinen Betrieb der zuständigen Behörde anzuzeigen.Das betrifft Betriebe, die
- Gülle,
- Magen- und Darminhalt, Magen- und Darmpakete, Milch der Kategorie 2, Kolostrum,
- Küchen- und Speiseabfälle der Kategorie 3 für Biogas oder Kompostierungsanlagen,
- Milch oder Erzeugnisse auf Milchbasis,
- verarbeitete Erzeugnisse der Kategorie 1 und 2 oder
- andere tierische Nebenprodukte
Meldung zur Registrierung eines Betriebes, der tierische Nebenprodukte gewerbsmäßig abholt, sammelt, befördert; Original
Kosten (minimal): 25,00 Euro
Kosten (typisch): 25,00 Euro
Kosten (maximal): 50,00 Euro
Beschreibung:
je Zeiteinheit (pro begonnene 15 Minuten) 14,40 Euro, mindestens 25,00 Euro
Rechtsgrundlage:
8. Sächsisches Kostenverzeichnis (8. SächsKVZ)
Zahlungsweise:
- per Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides
Antragstellung
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Transportunternehmer bzw. Geschäftsführer des Unternehmens
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-3920 (Frau Dr. Richter)
- Telefon: 0371 488-3930 (Herr Dr. Klug)