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Betrieb registrieren, der tierische Nebenprodukte gewerbsmäßig abholt, sammelt oder befördert

Sachsen 99110040000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110040000000

Leistungsbezeichnung

Betrieb registrieren, der tierische Nebenprodukte gewerbsmäßig abholt, sammelt oder befördert

Leistungsbezeichnung II

Betrieb registrieren, der tierische Nebenprodukte gewerbsmäßig abholt, sammelt oder befördert

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

  • Verordnung zur Durchführung des Tierische Nebenprodukte- Beseitigungsgesetzes
  • Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Leistungsbeschreibung

Wer tierische Nebenprodukte gewerbsmäßig abholt, sammelt oder befördert, hat seinen Betrieb der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Das betrifft Betriebe, die
  • Gülle,
  • Magen- und Darminhalt, Magen- und Darmpakete, Milch der Kategorie 2, Kolostrum,
  • Küchen- und Speiseabfälle der Kategorie 3 für Biogas oder Kompostierungsanlagen,
  • Milch oder Erzeugnisse auf Milchbasis,
  • verarbeitete Erzeugnisse der Kategorie 1 und 2 oder
  • andere tierische Nebenprodukte
befördern.

Erforderliche Unterlagen

Meldung zur Registrierung eines Betriebes, der tierische Nebenprodukte gewerbsmäßig abholt, sammelt, befördert; Original

Voraussetzungen

-

Kosten

Kosten (minimal): 25,00 Euro
Kosten (typisch): 25,00 Euro
Kosten (maximal): 50,00 Euro

Beschreibung:
je Zeiteinheit (pro begonnene 15 Minuten) 14,40 Euro, mindestens 25,00 Euro

Rechtsgrundlage:
8. Sächsisches Kostenverzeichnis (8. SächsKVZ)

Zahlungsweise:

  • per Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides

Verfahrensablauf

Antragstellung

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Transportunternehmer bzw. Geschäftsführer des Unternehmens


Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
  • schriftlich per Post
  • schriftlich per Fax


Hilfe bei der Beantragung:

  • Telefon: 0371 488-3920 (Frau Dr. Richter)
  • Telefon: 0371 488-3930 (Herr Dr. Klug)

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

-

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

-

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden