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Bauen: Werbeanlage beantragen

Sachsen 99012008000000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012008000000

Leistungsbezeichnung

Bauen: Werbeanlage beantragen

Leistungsbezeichnung II

Bauen: Werbeanlage beantragen

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn die geplante Werbeanlage im räumlichen Geltungsbereich der Werbesatzung der Stadt Chemnitz liegt, sind die Anforderungen der Werbesatzung einzuhalten.
Sollte das begründet nicht möglich sein, ist ein "Antrag auf Abweichung nach § 67 Abs. 1 SächsBO in Verbindung mit § 8 der Satzung der Stadt Chemnitz über Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten (Werbesatzung)" erforderlich. Die Zulassung einer Abweichung ist laut § 67 Sächsische Bauordnung und Ausnahme nach § 8 der Werbesatzung möglich. Dabei ist genau zu beschreiben und zu begründen, welche Anforderung (Paragraph, Nummer) nicht eingehalten wird (z. B. unbeleuchtete Werbeanlage, Inanspruchnahme von mehr als 25 Prozent der Fassadenfläche).

Volltext

Leistungsbeschreibung

Wenn die geplante Werbeanlage im räumlichen Geltungsbereich der Werbesatzung der Stadt Chemnitz liegt, sind die Anforderungen der Werbesatzung einzuhalten.
Sollte das begründet nicht möglich sein, ist ein "Antrag auf Abweichung nach § 67 Abs. 1 SächsBO in Verbindung mit § 8 der Satzung der Stadt Chemnitz über Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten (Werbesatzung)" erforderlich. Die Zulassung einer Abweichung ist laut § 67 Sächsische Bauordnung und Ausnahme nach § 8 der Werbesatzung möglich. Dabei ist genau zu beschreiben und zu begründen, welche Anforderung (Paragraph, Nummer) nicht eingehalten wird (z. B. unbeleuchtete Werbeanlage, Inanspruchnahme von mehr als 25 Prozent der Fassadenfläche).

Erforderliche Unterlagen

Bauantrag für Werbeanlagen; Original
Antrag auf Abweichung nach § 67 Abs. 1 SächsBO in Verbindung mit § 8 der Werbesatzung der Stadt Chemnitz; Original; nur erforderlich, wenn die Anforderungen der Werbesatzung nicht eingehalten werden
weitere Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antrag und dem Merkblatt

Voraussetzungen

-

Kosten

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach den Tarifstellen lfd. Nr. 17 Sächsisches Kostenverzeichnis, im Wesentlichen nach Tarifstelle 4.1.5.

Verfahrensablauf

Antragstellung

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht


Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
  • schriftlich per Post


Hilfe bei der Beantragung:

  • Telefon: 0371 488-6371
  • Fax: 0371 488-6399
  • E-Mail: antragsannahme-buva@stadt-chemnitz.de

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

-

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

-

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden