Bauen: Werbeanlage beantragen
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Sollte das begründet nicht möglich sein, ist ein "Antrag auf Abweichung nach § 67 Abs. 1 SächsBO in Verbindung mit § 8 der Satzung der Stadt Chemnitz über Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten (Werbesatzung)" erforderlich. Die Zulassung einer Abweichung ist laut § 67 Sächsische Bauordnung und Ausnahme nach § 8 der Werbesatzung möglich. Dabei ist genau zu beschreiben und zu begründen, welche Anforderung (Paragraph, Nummer) nicht eingehalten wird (z. B. unbeleuchtete Werbeanlage, Inanspruchnahme von mehr als 25 Prozent der Fassadenfläche).
Leistungsbeschreibung
Wenn die geplante Werbeanlage im räumlichen Geltungsbereich der Werbesatzung der Stadt Chemnitz liegt, sind die Anforderungen der Werbesatzung einzuhalten.
Sollte das begründet nicht möglich sein, ist ein "Antrag auf Abweichung nach § 67 Abs. 1 SächsBO in Verbindung mit § 8 der Satzung der Stadt Chemnitz über Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten (Werbesatzung)" erforderlich. Die Zulassung einer Abweichung ist laut § 67 Sächsische Bauordnung und Ausnahme nach § 8 der Werbesatzung möglich. Dabei ist genau zu beschreiben und zu begründen, welche Anforderung (Paragraph, Nummer) nicht eingehalten wird (z. B. unbeleuchtete Werbeanlage, Inanspruchnahme von mehr als 25 Prozent der Fassadenfläche).
Bauantrag für Werbeanlagen; Original
Antrag auf Abweichung nach § 67 Abs. 1 SächsBO in Verbindung mit § 8 der Werbesatzung der Stadt Chemnitz; Original; nur erforderlich, wenn die Anforderungen der Werbesatzung nicht eingehalten werden
weitere Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antrag und dem Merkblatt
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach den Tarifstellen lfd. Nr. 17 Sächsisches Kostenverzeichnis, im Wesentlichen nach Tarifstelle 4.1.5.
Antragstellung
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-6371
- Fax: 0371 488-6399
- E-Mail: antragsannahme-buva@stadt-chemnitz.de