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Bauen: Vollmacht für den Antragsteller

Sachsen 99012008000000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012008000000

Leistungsbezeichnung

Bauen: Vollmacht für den Antragsteller

Leistungsbezeichnung II

Bauen: Vollmacht für den Antragsteller

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

-

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Leistungsbeschreibung

Gemäß § 53 Abs. 2 Sächsische Bauordnung kann die Bauaufsichtsbehörde verlangen, dass ihr gegenüber ein Vertreter bestellt wird, wenn mehrere Personen als Bauherr auftreten. Weiterhin ist eine Voraussetzung für das Wirksamwerden eines Verwaltungsaktes, wie es zum Beispiel eine Baugenehmigung ist, diesen an jeden Antragsteller persönlich zu richten. (§ 41(1) und § 43 (1) Verwaltungsverfahrensgesetz). Die Bevollmächtigung hilft, den Verwaltungsaufwand zu senken und Kosten für den Antragsteller zu sparen.

Erforderliche Unterlagen

Vollmacht für den Antragsteller; Original

Voraussetzungen

-

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Antragstellung

Die Antragstellung kann erfolgen durch:
  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
  • durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
  • schriftlich per Post

Hilfe bei der Beantragung:
  • Telefon: 0371 488-6371
  • Fax: 0371 488-6399
  • E-Mail: antragsannahme-buva@stadt-chemnitz.de

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

-

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

-

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden