Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Ausflugsfahrten bzw. Fernzielreisen: Genehmigung zur Durchführung beantragen

Sachsen 99084004001000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99084004001000

Leistungsbezeichnung

Ausflugsfahrten bzw. Fernzielreisen: Genehmigung zur Durchführung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Ausflugsfahrten bzw. Fernzielreisen: Genehmigung zur Durchführung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

  • §§ 11 – 16, 48 PbefG
  • § 1 Abs. 1 – 8 PBZugV

Gegen diesen Bescheid können Sie Widerspruch einlegen.

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Leistungsbeschreibung

Wer Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen mit Kraftomnibussen (KOM) oder Personenkraftwagen (Pkw) anbieten möchten, benötigt eine Genehmigung.
Für ein derartiges Reiseangebot müssen Sie als Unternehmer im Voraus Umfang und Ziel der Fahrten bestimmen, wobei die Fahrten am Ende zum Ausgangsort zurückführen müssen. Die Fahrgäste müssen einen für die gesamte Stecke gültigen Fahrschein besitzen, auf dem auch der Preis vermerkt ist. Sie dürfen keine Reisenden mitnehmen, die nur einen Teil der Strecke buchen wollen.
Die Genehmigung für Veranstalter von Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen gehört zu den Genehmigungen für einen Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen und wird höchstens für fünf Jahre erteilt. Danach kann eine Verlängerung beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

Antragsformular; Original
Führungszeugnis (Belegart O); Original; Das Führungszeugnis kann bei der örtlichen Meldebehörde beantragt werden. Bei der Belegart O erfolgt die Übersendung direkt an das Ordnungsamt. Das Führungszeugnis darf nicht älter als drei Monate sein.
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister; Kopie beglaubigt; Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein.
Auszug aus dem Verkehrszentralregister; Kopie beglaubigt; Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein.
Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister; Kopie beglaubigt
Gesellschaftsvertrag einschl. Gesellschaftsliste; Kopie
Nachweis der Vertretungsberechtigung; Kopie; Nur erforderlich bei juristischen Personen.
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes; Original; Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein.
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der zust. Gemeinde; Original; Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung; Original; Die Bescheinigung benötigen Sie von den Krankenkassen, bei denen Sie Arbeitnehmer versichern oder versichert haben sowie ggf. für sich selbst, sofern Sie freiwillig/ privat versichert sind oder waren.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BgF); Original
Nachweis der fachlichen Eignung; Kopie;

Die fachliche Eignung kann nachgewiesen werden durch:

  • Prüfungszeugnis der Fachkundeprüfung vor der IHK
  • Fachkundebescheinigung der IHK
  • Zeugnis einer anerkannten gleichwertigen Abschlussprüfung

Eigenkapitalbescheinigung und ggf. Zusatzbescheinigung; Kopie; Der Stichtag der Bescheinigungen darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen.
Versicherungspolice der Kfz-Haftpflichtversicherung; Kopie; Die Police muss den Vermerk „versichert als Taxi/ Mietwagen/ KOM“ enthalten.
Führungszeugnis (Belegart O) für eine andere zur Führung der Geschäfte bestellte Person; Original; Nur erforderlich, wenn eine andere Person zur Führung der Geschäfte bestellt ist. Das Führungszeugnis kann bei der örtlichen Meldebehörde beantragt werden. Bei der Belegart O erfolgt die Übersendung direkt an das Ordnungsamt. Das Führungszeugnis darf nicht älter als drei Monate sein.
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für eine andere zur Führung der Geschäfte bestellte Person; Original; Nur erforderlich, wenn eine andere Person zur Führung der Geschäfte bestellt ist. Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein.
Auszug aus dem Verkehrszentralregister für eine andere zur Führung der Geschäfte bestellte Person; Original; Nur erforderlich, wenn eine andere Person zur Führung der Geschäfte bestellt ist. Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein.
Nachweis der fachlichen Eignung für eine andere zur Führung der Geschäfte bestellte Person; Kopie;

Nur erforderlich, wenn eine andere Person zur Führung der Geschäfte bestellt ist.

Die fachliche Eignung kann nachgewiesen werden durch:

  • Prüfungszeugnis der Fachkundeprüfung vor der IHK
  • Fachkundebescheinigung der IHK
  • Zeugnis einer anerkannten gleichwertigen Abschlussprüfung

Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis; Kopie; Nur erforderlich, wenn eine andere Person zur Führung der Geschäfte bestellt ist.
Nachweis über den Einbau einer Alarmanlage; Kopie
Nachweis über den Einbau eines Wegstreckenzählers; Kopie
Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung der eingesetzten Fahrzeuge und Eichprotokoll; Kopie

Voraussetzungen

-

Kosten

  • Genehmigung des Gelegenheitsverkehrs mit Kraftomnibussen (KOM) für 5 Jahre:
    • Erstes Fahrzeug: 185,00 Euro
    • Jedes weitere Fahrzeug: 75,00 Euro
  • Genehmigung des Gelegenheitsverkehrs mit Personenkraftwagen (PKW) für 5 Jahre:
    • Erstes Fahrzeug: 75,00 Euro
    • Jedes weitere Fahrzeug: 38,00 Euro


Hinweis:
Weitere Gebühren entstehen für Anträge auf Auskunft aus den Registern zur Vorbereitung der Antragstellung und Kosten für die Erstellung der sonstigen Nachweise.

Rechtsgrundlage:
§§ 1 und 9 VwKG i.V.m. § 1 GebOSt

Zahlungsweise:

  • per Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides

Verfahrensablauf

Antragstellung


Hilfe bei der Beantragung:

  • Telefon: 0371 488-6641
  • Fax: 0371 488-6696

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

-

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

-

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden