Ausflugsfahrten bzw. Fernzielreisen: Genehmigung zur Durchführung beantragen
Inhalt
Ausflugsfahrten bzw. Fernzielreisen: Genehmigung zur Durchführung beantragen
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- §§ 11 – 16, 48 PbefG
- § 1 Abs. 1 – 8 PBZugV
Gegen diesen Bescheid können Sie Widerspruch einlegen.
Leistungsbeschreibung
Wer Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen mit Kraftomnibussen (KOM) oder Personenkraftwagen (Pkw) anbieten möchten, benötigt eine Genehmigung.Für ein derartiges Reiseangebot müssen Sie als Unternehmer im Voraus Umfang und Ziel der Fahrten bestimmen, wobei die Fahrten am Ende zum Ausgangsort zurückführen müssen. Die Fahrgäste müssen einen für die gesamte Stecke gültigen Fahrschein besitzen, auf dem auch der Preis vermerkt ist. Sie dürfen keine Reisenden mitnehmen, die nur einen Teil der Strecke buchen wollen.
Die Genehmigung für Veranstalter von Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen gehört zu den Genehmigungen für einen Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen und wird höchstens für fünf Jahre erteilt. Danach kann eine Verlängerung beantragt werden.
Antragsformular; Original
Führungszeugnis (Belegart O); Original; Das Führungszeugnis kann bei der örtlichen Meldebehörde beantragt werden. Bei der Belegart O erfolgt die Übersendung direkt an das Ordnungsamt. Das Führungszeugnis darf nicht älter als drei Monate sein.
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister; Kopie beglaubigt; Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein.
Auszug aus dem Verkehrszentralregister; Kopie beglaubigt; Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein.
Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister; Kopie beglaubigt
Gesellschaftsvertrag einschl. Gesellschaftsliste; Kopie
Nachweis der Vertretungsberechtigung; Kopie; Nur erforderlich bei juristischen Personen.
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes; Original; Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein.
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der zust. Gemeinde; Original; Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung; Original; Die Bescheinigung benötigen Sie von den Krankenkassen, bei denen Sie Arbeitnehmer versichern oder versichert haben sowie ggf. für sich selbst, sofern Sie freiwillig/ privat versichert sind oder waren.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BgF); Original
Nachweis der fachlichen Eignung; Kopie;
Eigenkapitalbescheinigung und ggf. Zusatzbescheinigung; Kopie; Der Stichtag der Bescheinigungen darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen.
Versicherungspolice der Kfz-Haftpflichtversicherung; Kopie; Die Police muss den Vermerk „versichert als Taxi/ Mietwagen/ KOM“ enthalten.
Führungszeugnis (Belegart O) für eine andere zur Führung der Geschäfte bestellte Person; Original; Nur erforderlich, wenn eine andere Person zur Führung der Geschäfte bestellt ist. Das Führungszeugnis kann bei der örtlichen Meldebehörde beantragt werden. Bei der Belegart O erfolgt die Übersendung direkt an das Ordnungsamt. Das Führungszeugnis darf nicht älter als drei Monate sein.
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für eine andere zur Führung der Geschäfte bestellte Person; Original; Nur erforderlich, wenn eine andere Person zur Führung der Geschäfte bestellt ist. Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein.
Auszug aus dem Verkehrszentralregister für eine andere zur Führung der Geschäfte bestellte Person; Original; Nur erforderlich, wenn eine andere Person zur Führung der Geschäfte bestellt ist. Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein.
Nachweis der fachlichen Eignung für eine andere zur Führung der Geschäfte bestellte Person; Kopie;
Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis; Kopie; Nur erforderlich, wenn eine andere Person zur Führung der Geschäfte bestellt ist.
Nachweis über den Einbau einer Alarmanlage; Kopie
Nachweis über den Einbau eines Wegstreckenzählers; Kopie
Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung der eingesetzten Fahrzeuge und Eichprotokoll; Kopie
Führungszeugnis (Belegart O); Original; Das Führungszeugnis kann bei der örtlichen Meldebehörde beantragt werden. Bei der Belegart O erfolgt die Übersendung direkt an das Ordnungsamt. Das Führungszeugnis darf nicht älter als drei Monate sein.
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister; Kopie beglaubigt; Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein.
Auszug aus dem Verkehrszentralregister; Kopie beglaubigt; Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein.
Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister; Kopie beglaubigt
Gesellschaftsvertrag einschl. Gesellschaftsliste; Kopie
Nachweis der Vertretungsberechtigung; Kopie; Nur erforderlich bei juristischen Personen.
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes; Original; Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein.
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der zust. Gemeinde; Original; Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung; Original; Die Bescheinigung benötigen Sie von den Krankenkassen, bei denen Sie Arbeitnehmer versichern oder versichert haben sowie ggf. für sich selbst, sofern Sie freiwillig/ privat versichert sind oder waren.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BgF); Original
Nachweis der fachlichen Eignung; Kopie;
Die fachliche Eignung kann nachgewiesen werden durch:
- Prüfungszeugnis der Fachkundeprüfung vor der IHK
- Fachkundebescheinigung der IHK
- Zeugnis einer anerkannten gleichwertigen Abschlussprüfung
Eigenkapitalbescheinigung und ggf. Zusatzbescheinigung; Kopie; Der Stichtag der Bescheinigungen darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen.
Versicherungspolice der Kfz-Haftpflichtversicherung; Kopie; Die Police muss den Vermerk „versichert als Taxi/ Mietwagen/ KOM“ enthalten.
Führungszeugnis (Belegart O) für eine andere zur Führung der Geschäfte bestellte Person; Original; Nur erforderlich, wenn eine andere Person zur Führung der Geschäfte bestellt ist. Das Führungszeugnis kann bei der örtlichen Meldebehörde beantragt werden. Bei der Belegart O erfolgt die Übersendung direkt an das Ordnungsamt. Das Führungszeugnis darf nicht älter als drei Monate sein.
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für eine andere zur Führung der Geschäfte bestellte Person; Original; Nur erforderlich, wenn eine andere Person zur Führung der Geschäfte bestellt ist. Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein.
Auszug aus dem Verkehrszentralregister für eine andere zur Führung der Geschäfte bestellte Person; Original; Nur erforderlich, wenn eine andere Person zur Führung der Geschäfte bestellt ist. Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein.
Nachweis der fachlichen Eignung für eine andere zur Führung der Geschäfte bestellte Person; Kopie;
Nur erforderlich, wenn eine andere Person zur Führung der Geschäfte bestellt ist.
Die fachliche Eignung kann nachgewiesen werden durch:
- Prüfungszeugnis der Fachkundeprüfung vor der IHK
- Fachkundebescheinigung der IHK
- Zeugnis einer anerkannten gleichwertigen Abschlussprüfung
Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis; Kopie; Nur erforderlich, wenn eine andere Person zur Führung der Geschäfte bestellt ist.
Nachweis über den Einbau einer Alarmanlage; Kopie
Nachweis über den Einbau eines Wegstreckenzählers; Kopie
Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung der eingesetzten Fahrzeuge und Eichprotokoll; Kopie
- Genehmigung des Gelegenheitsverkehrs mit Kraftomnibussen (KOM) für 5 Jahre:
- Erstes Fahrzeug: 185,00 Euro
- Jedes weitere Fahrzeug: 75,00 Euro
- Genehmigung des Gelegenheitsverkehrs mit Personenkraftwagen (PKW) für 5 Jahre:
- Erstes Fahrzeug: 75,00 Euro
- Jedes weitere Fahrzeug: 38,00 Euro
Hinweis:
Weitere Gebühren entstehen für Anträge auf Auskunft aus den Registern zur Vorbereitung der Antragstellung und Kosten für die Erstellung der sonstigen Nachweise.
Rechtsgrundlage:
§§ 1 und 9 VwKG i.V.m. § 1 GebOSt
Zahlungsweise:
- per Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides
Antragstellung
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-6641
- Fax: 0371 488-6696