Aufstellung Fliegender Bauten anzeigen
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Leistungsbeschreibung
Bevor Fliegende Bauten erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen werden, bedürfen diese nach § 76 Sächsischer Bauordnung einer Genehmigung.Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden wie Zelte, Bühnen, Tribünen, Schaustellergeschäfte.
Baustelleneinrichtungen und Baugerüste sind keine Fliegenden Bauten.
Anzeige Fliegende Bauten; Original
Plan mit Standort; Kopie
Auszug aus Ausführungsgenehmigung; Kopie
Plan mit Standort; Kopie
Auszug aus Ausführungsgenehmigung; Kopie
Antragstellung
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
- per E-Mail durch Anhängen des ausgefüllten Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-6328
- Fax: 0371 488-6398
- E-Mail: buva@stadt-chemnitz.de