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Aufstellung Fliegender Bauten anzeigen

Sachsen 99012016031000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012016031000

Leistungsbezeichnung

Aufstellung Fliegender Bauten anzeigen

Leistungsbezeichnung II

Aufstellung Fliegender Bauten anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

-

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Leistungsbeschreibung

Bevor Fliegende Bauten erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen werden, bedürfen diese nach § 76 Sächsischer Bauordnung einer Genehmigung.

Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden wie Zelte, Bühnen, Tribünen, Schaustellergeschäfte.

Baustelleneinrichtungen und Baugerüste sind keine Fliegenden Bauten.

Erforderliche Unterlagen

Anzeige Fliegende Bauten; Original
Plan mit Standort; Kopie
Auszug aus Ausführungsgenehmigung; Kopie

Voraussetzungen

-

Kosten

Rechtsgrundlage:
9. SächsKVZ (Sächsisches Kostenverzeichnis) Tarifstelle 6.6.3

Verfahrensablauf

Antragstellung

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
  • durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
  • schriftlich per Post
  • schriftlich per Fax
  • per E-Mail durch Anhängen des ausgefüllten Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format

Hilfe bei der Beantragung:
  • Telefon: 0371 488-6328
  • Fax: 0371 488-6398
  • E-Mail: buva@stadt-chemnitz.de

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

-

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

-

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden