Asylbewerberleistungen beantragen
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Leistungsbeschreibung
Asylbewerberleistungen werden an Personen gewährt, die nach § 1 Asylbewerberleistunsgesetz berechtigt sind. Dies sind überwiegend Ausländer, die sich mit einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung im Bundesgebiet aufhalten.Die Leistungen werden auch an Personen gewährt, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 oder Abs. 5 Aufenthaltsgesetz besitzen.
Zudem können Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche, bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt beantragt werden.
Leistungsansprüche nach den Sozialgesetzbüchern II oder XII bestehen nicht.
FAQ
Wann bekomme ich die Leistung?
in der Regel monatlichAntragstellung
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
- Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
Hilfe bei der Beantragung:
Telefon: +49 371 488 5518
Fax: +49 371 488 5595