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Glücksspielrechtliche Erlaubnis für die Vermittlung von Sportwetten beantragen

Sachsen 99089027005002 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089027005002

Leistungsbezeichnung

Glücksspielrechtliche Erlaubnis für die Vermittlung von Sportwetten beantragen

Leistungsbezeichnung II

Glücksspielrechtliche Erlaubnis für die Vermittlung von Sportwetten beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Sie möchten im Freistaat Sachsen eine Wettvermittlungsstelle (Wettbüro) betreiben? Für deren ordnungsgemäßen Betrieb bedarf es neben der Gewerbeanzeige auch einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis.

Volltext

Sie möchten im Freistaat Sachsen eine Wettvermittlungsstelle (Wettbüro) betreiben? Für deren ordnungsgemäßen Betrieb bedarf es neben der Gewerbeanzeige auch einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis.

Gewerbeanzeigen und die Erteilung einer Empfangsbestätigung berechtigen nicht zur Vermittlung von Sportwetten. Die glücksspielrechtliche Erlaubnis zum Betreiben einer Wettvermittlungsstelle (Wettbüro) im Freistaat Sachsen besteht parallel zu gewerberechtlichen, baurechtlichen und gegebenenfalls weiteren öffentlich-rechtlichen Anzeige- bzw. Genehmigungserfordernissen und ersetzt diese nicht.

Weitere Informationen und auch eine White List, welche Veranstalter bereits über eine Erlaubnis verfügen, können Sie auf der Internetseite der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder abrufen.

Die Erlaubnis zur Vermittlung von Sportwetten in Wettvermittlungsstellen muss durch den Sportwettenveranstalter, mit dem die Sportwettenvermittler zusammenarbeiten (wollen), beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen sind im Antragsformular aufgeführt.

Voraussetzungen

Eine Erlaubniserteilung setzt zwingend voraus, dass der Sportwettenveranstalter, an den die Vermittlung der Sportwetten erfolgen soll, über eine Erlaubnis für die Veranstaltung von Sportwetten in Deutschland verfügt. Diese wird durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder erteilt.

Weitere Voraussetzungen sind:

  • die glücksspielrechtliche Zuverlässigkeit des Betreibers
  • kein Versagungsgrund
  • Pflichtenerfüllung
  • kein Abstandsverstoß zu allgemeinbildender Schule
  • keine Spielhalle im gleichen Gebäude/Gebäudekomplex

Kosten

Gebührenrahmen: EUR 200,00 bis EUR 550,00

Verfahrensablauf

Die glücksspielrechtliche Erlaubnis beantragen Sie bei der Zuständigen Stelle (siehe –> Zuständige Stelle). Verwenden Sie dazu den Onlinedienst in Amt24 (siehe –> Onlineantrag).

Richten Sie sich dazu in Amt24 ein Servicekonto ein und melden Sie sich darüber im Serviceportal an. Halten Sie elektronische Kopien der erforderlichen Unterlagen bereit.

  • Folgen Sie dem Link zum Onlinedienst (siehe –> Onlineantrag) und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen (siehe –> Erforderliche Unterlagen) hoch.
  • Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab, und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
  • Die Antragsbestätigung finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.

Können Sie den Onlinedienst nicht nutzen, stehen Ihnen Formulare (siehe –> Formulare und weitere Angebote) zur Verfügung. Den unterschriebenen Antrag reichen Sie mit den erforderlichen Unterlagen in Papierform bei der zuständigen Stelle ein.

Die Erlaubnis wird mit Bescheid durch die zuständige Stelle erteilt oder der Antrag abgelehnt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

  • für die Antragstellung: keine
  • Beginn der Wettvermittlung: nach Erlaubniserteilung
  • Geltungsdauer: maximal 5 Jahre (Verlängerung auf Antrag)

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch (Näheres im Bescheid)

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden