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Baubeginn anzeigen

Sachsen 99012081000000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012081000000

Leistungsbezeichnung

Baubeginn anzeigen

Leistungsbezeichnung II

Baubeginn anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Als Bauherrin oder Bauherr müssen Sie der Bauaufsichtsbehörde bei genehmigungsbedürftigen und genehmigungsfreigestellten Vorhaben sowie bei Abbrüchen, die der Anzeigepflicht gemäß § 61 (3) SächsBO unterliegen, mindestens eine Woche vorher

Volltext

Baubeginnsanzeige nach § 72 Absatz 8 Sächsische Bauordnung (SächsBO)

Als Bauherrin oder Bauherr müssen Sie der Bauaufsichtsbehörde bei genehmigungsbedürftigen und genehmigungsfreigestellten Vorhaben sowie bei Abbrüchen, die der Anzeigepflicht gemäß § 61 (3) SächsBO unterliegen, mindestens eine Woche vorher

  • den Baubeginn
  • die Wiederaufnahme der Bauarbeiten (nach einer Unterbrechung von mehr als drei Monaten)
  • den Abbruchbeginn

anzeigen.

Keiner Anzeige bedarf es, wenn Ihr Bauvorhaben verfahrensfrei ist.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Formular (siehe –> Formulare und weitere Angebote)

Voraussetzungen

  • bevorstehende Nutzung der baulichen Anlage

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Je nach Regelung der jeweiligen Behörde zeigen Sie der unteren Bauaufsichtsbehörde

  • den Baubeginn
  • die Wiederaufnahme der Bauarbeiten (nach einer Unterbrechung von mehr als drei Monaten)
  • den Abbruchbeginn

online (–> Onlineantrag) oder schriftlich mit dem vorgeschriebenen Formular (–> Formulare und weitere Angebote) an.

Online-Anzeige

Um den Onlinedienst zu nutzen, müssen Sie für ein BundID-Konto beziehungsweise für das Mein-Unternehmenskonto Ihres Unternehmens registriert sein.
  • Folgen Sie dem Link oben unter –> Onlineantrag und melden Sie sich auf der Startseite über Ihr BundID-Konto beziehungsweise über das Mein-Unternehmenskonto Ihres Unternehmens an.
  • Wählen Sie zunächst Ihre Rolle (Bauherr/in, Vertreter/in) aus und laden Sie gegebenenfalls weitere Beteiligte zur Bearbeitung des Online-Antrags ein.
  • Wenn an jeder Stelle im Online-Antrag alle Pflichtfelder korrekt ausgefüllt wurden, kann eine Freizeichnung durch die beteiligten Personen (zum Beispiel Bauherr/in) erfolgen.
    Die Unterschriften der beteiligten Personen werden hierbei durch die sichere Identifizierung und Authentifizierung über das Nutzerkonto BundID beziehungsweise über das Nutzerkonto Mein-Unternehmenskonto ersetzt.

Schriftliche Anzeige

Das vorgeschriebene Formular beziehen Sie hier über Amt24 (siehe –> Formulare und weitere Angebote).

  • Füllen Sie das Formularblatt aus, drucken Sie das Formular und unterschreiben Sie es.
  • Reichen Sie den Vordruck bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Anzeige: mindestens eine Woche vor Beginn oder Wiederaufnahme

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden