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Cannabis in Anbauvereinigungen, Erlaubnis beantragen

Sachsen 99118064000000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99118064000000

Leistungsbezeichnung

Cannabis in Anbauvereinigungen, Erlaubnis beantragen

Leistungsbezeichnung II

Cannabis in Anbauvereinigungen, Erlaubnis beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Der gemeinschaftliche Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial in Anbauvereinigungen zum Eigenkonsum bedürfen der Erlaubnis durch die zuständige Stelle.

Volltext

Der gemeinschaftliche Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial in Anbauvereinigungen zum Eigenkonsum bedürfen der Erlaubnis durch die zuständige Stelle.

Hinweise:

  • Die Erlaubnis kann nicht an Dritte übertragen werden.
  • Die Erlaubnis kann vollständig oder teilweise widerrufen werden.
  • Die zuständige Behörde kann die Erlaubnis versagen, insbesondere bei Vorliegen von Sachverhalten gemäß § 12 KCanG.

Erforderliche Unterlagen

Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Dokumente und Nachweise finden Sie im Antragsvordruck (siehe –> Formulare und weitere Angebote). Gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen von Ihnen an.

Voraussetzungen

  • Die vertretungsberechtigten Personen der Anbauvereinigung sind unbeschränkt geschäftsfähig und besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
  • Die Anbauvereinigung gewährleistet einen Schutz gegen Zugriff durch unbefugte Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche.
  • Die Einhaltung der sonstigen Vorgaben des Konsumcannabisgesetzes und der aufgrund dieses erlassenen Vorschriften werden gewährleistet.
  • Die im Gesetz genannten Angaben des Antrages und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.

Kosten

  • Verfahrensgebühr: EUR 750,00 bis EUR 2.750

Die Gebühr richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand. Sie beinhaltet die Unterlagenprüfung sowie die Begehung vor Ort einschließlich mindestens eines individuellen Antragsgespräches.

Verfahrensablauf

Onlinedienst

Richten Sie sich in Amt24 ein Servicekonto ein und melden Sie sich darüber im Serviceportal an. Halten Sie elektronische Kopien der erforderlichen Unterlagen bereit.

  • Folgen Sie dem Link zum Onlinedienst (siehe –> Onlineantrag) und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen (siehe –> Erforderliche Unterlagen) hoch.
  • Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
  • Die im Gesetz genannten Angaben des Antrages und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen
  • Die Antragsbestätigung finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.

Sollten Sie den Onlinedienst nicht nutzen wollen, steht Ihnen alternativ ein PDF-Formular zur Verfügung (siehe –> Formulare und weitere Angebote).

  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Liegen alle Unterlagen vollständig vor, wird ein Vorort-Termin am Standort der Anbaufläche bzw. Abgabestelle vereinbart.
  • Wenn die Voraussetzungen zur Erlaubnis vorliegen, erhalten Sie innerhalb von drei Monaten (nach Eingang aller benötigten Unterlagen) einen schriftlichen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Für die Erteilung der Erlaubnis: 3 Monate nach Vollständigkeit der Unterlagen

Die Erlaubnis wird auf sieben Jahre befristet (Verlängerung auf Antrag nach Ablauf von mindestens 5 Jahren).

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Folgende nach der Beantragung der Erlaubnis eintretende Änderungen sind unverzüglich formlos schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen:

  • Änderungen der im Antrag genannten Angaben und Nachweise
  • Rechtskräftige Verurteilung eines Vorstandsmitglieds oder vertretungsberechtigten Person wegen der in § 12 (2) Nr. 1 Konsumcannabisgesetz genannten Straftaten
  • Entscheidungen, Verzichte und Bußgelder, die in § 149 (2) Nr. 1-3 der Gewerbeordnung genannt sind

Rechtsbehelf

Widerspruch (Näheres im Bescheid)

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden