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Pflanzengesundheitszeugnisse für den Drittlandexport, Ausstellung beantragen

Sachsen 99078001012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99078001012000

Leistungsbezeichnung

Pflanzengesundheitszeugnisse für den Drittlandexport, Ausstellung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Pflanzengesundheitszeugnisse für den Drittlandexport, Ausstellung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie Pflanzen oder pflanzlichen Waren – zum Beispiel Früchte, Samen und Holz– in Länder außerhalb der EU ausführen wollen, benötigen Sie ein amtliches Dokument, das Pflanzengesundheitszeugnis – PGZ. Dieses bescheinigt, dass die Einfuhranforderungen des Empfängerlandes eingehalten werden.

Volltext

Wenn Sie Pflanzen oder pflanzlichen Waren – zum Beispiel Früchte, Samen und Holz– in Länder außerhalb der EU ausführen wollen, benötigen Sie ein amtliches Dokument, das Pflanzengesundheitszeugnis – PGZ. Dieses bescheinigt, dass die Einfuhranforderungen des Empfängerlandes eingehalten werden.

Die Antragstellung für ein solches Dokument erfolgt ausschließlich online über die Plattform PGZ-Online (www.pgz-online.de). Bitte beachten Sie die entsprechenden Antragsfristen.
Der amtliche Pflanzengesundheitsdienst des Bundeslandes prüft den Antrag und teilt Ihnen die weiteren Schritte mit. Kosten entstehen für die Ausstellung der Dokumente sowie für die visuelle Kontrolle der Exportware und gegebenenfalls für durchgeführte Laboruntersuchungen.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Angaben benötigen Sie für das Online-Formular:

  • Adressen
    • der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers
    • der Exporteurin beziehungsweise des Exporteurs mit Sitz in Deutschland
    • der Post- und Rechnungsempfängerin beziehungsweise des Post- und Rechnungsempfängers
  • Name der Empfängerin oder des Empfängers sowie des Einfuhrlandes
  • Ursprungsort
  • Transportmittel
  • Registriernummer der Ausführerin oder des Ausführers
  • Besichtigungsort, -datum und Ansprechpartnerin beziehungsweise Ansprechpartner vor Ort
  • Warenbeschreibung, botanischer Name und Mengen
  • gegebenenfalls durchgeführte Behandlungen einschließlich Protokolle
  • gegebenenfalls Importerlaubnis des Einfuhrlandes
  • gegebenenfalls Prüfberichte von Laboruntersuchungen

Voraussetzungen

  • Einmalige Registrierung des Exporteurs im PGZ-Online
  • Gegebenenfalls: Vorlage eines Import Permits (Einfuhrgenehmigung) des Empfängerlandes

Kosten

abhängig vom Untersuchungsaufwand:

  • Ausstellung Pflanzengesundheitszeugnis: EUR 17,00
  • visuelle Kontrolle der Exportware abhängig vom Zeitaufwand: ab EUR 84,00
  • Laboruntersuchung ab EUR 22,22

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen das erforderliche Pflanzengesundheitszeugnis ausschließlich über www.pgz-online.de beziehungsweise das Vorausfuhrzeugnis oder das Zeugnis für die Wiederausfuhr und die erforderlichen Untersuchungen bei der zuständigen Stelle.
  • Nach der Antragstellung erfolgt eine visuelle Inspektion der Exportware sowie gegebenenfalls eine amtliche Laboruntersuchung.
  • Nachdem die Schaderregerfreiheit festgestellt wurde und die Einhaltung der Einfuhrbestimmungen des Empfängerlandes geprüft wurden, erfolgt die Ausstellung der genannten amtlichen Dokumente.
  • Der Versand der Dokumente erfolgt auf dem Postweg.

Bearbeitungsdauer

5 bis 8 Werktage, länger bei notwendiger Laboruntersuchung

Frist

mindestens 5 Werktage vor dem Export

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Bitte beachten Sie, dass es gegebenenfalls Einschränkungen/ Verbote bei der Einfuhr bestimmter Warenarten geben kann.

Rechtsbehelf

Widerspruch (Näheres im Bescheid)

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden