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Ausgrabung und Umbettung einer Urne

Sachsen 99101018000000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99101018000000

Leistungsbezeichnung

Ausgrabung und Umbettung einer Urne

Leistungsbezeichnung II

Ausgrabung und Umbettung einer Urne

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

  • § 22 Sächsisches Betattungsgesetz (SaechsBestG)
  • Friedhofssatzung der Gemeinde (Satzung zur Benutzung von Gemeindefriedhöfen und Leichenhallen sowie zur Gestaltung von Grabstätten)
  • Benutzungsordnung des Friedhofsträgers

Teaser

Wenn Sie als Nutzungs- oder Verfügungsberechtigter* einer Grabstelle die Urne eines Verstorbenen umbetten lassen wollen, benötigen Sie dafür eineGenehmigung des Friedhofsträgers. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn ein wichtiger Grund die Störung der Totenruhe rechtfertigt. Ausgrabungen und Umbettungen von Urnen werden von der Friedhofsverwaltung vorgenommen und sind im Regelfall nur innerhalb eines gewissen Zeitraums im Jahr möglich, beispielsweise in den Monaten April bis Oktober.

Volltext

Wenn Sie als Nutzungs- oder Verfügungsberechtigter* einer Grabstelle die Urne eines Verstorbenen umbetten lassen wollen, benötigen Sie dafür eineGenehmigung des Friedhofsträgers. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn ein wichtiger Grund die Störung der Totenruhe rechtfertigt. Ausgrabungen und Umbettungen von Urnen werden von der Friedhofsverwaltung vorgenommen und sind im Regelfall nur innerhalb eines gewissen Zeitraums im Jahr möglich, beispielsweise in den Monaten April bis Oktober.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht. – die Redaktion

Erforderliche Unterlagen

Nachweis, dass eine andere Grabstätte zur Verfügung steht

Voraussetzungen

Für die Genehmigung der Umbettung eines oder einer Verstorbenen müssen Sie alle triftigen Gründe Schildern, die ausnahmsweise dei Störung der Totenruhe rechtfertigen können.

Kosten

Die Kosten für die Bearbeitung Ihres Antrages sind abhängig von der jeweiligen Kostensatzung der Stadt oder Gemeinde.

Verfahrensablauf

Zu Fragen des Verfahrensablaufes stzen Sie sich bitte mit dem jeweiligen Friedhofsträger in Verbindung

Bearbeitungsdauer

keine Angaben

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch; weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden