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Aufgrabungsgenehmigung beantragen (öffentliche Verkehrsflächen innerorts)

Sachsen 99012114005000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012114005000

Leistungsbezeichnung

Aufgrabungsgenehmigung beantragen (öffentliche Verkehrsflächen innerorts)

Leistungsbezeichnung II

Aufgrabungsgenehmigung beantragen (öffentliche Verkehrsflächen innerorts)

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Möchten Sie neue Leitungen zum Beispiel für Strom, Gas oder Telekommunikation verlegen oder Leitungen reparieren und dazu öffentliche Straßen, Wege oder Plätze aufgraben, muss dem die örtlich zuständige Behörde zustimmen.

Volltext

Möchten Sie neue Leitungen zum Beispiel für Strom, Gas oder Telekommunikation verlegen oder Leitungen reparieren und dazu öffentliche Straßen, Wege oder Plätze aufgraben, muss dem die örtlich zuständige Behörde zustimmen.

Aufgrabungen im öffentlichen Bereich werden notwendig beispielsweise bei

  • Reparaturarbeiten an bestehenden Leitungen,
  • Umbau oder Verlegung bestehender Leitungen,
  • der Errichtung neuer Anlagen,
  • der Herstellung neuer Anschlüsse.

Erforderliche Unterlagen

  • Lagepläne und Bilder, aus den Art und Umfang der geplanten Aufgrabung hervorgeht
  • gegebenenfalls die Trassenzustimmung
  • Bauablaufplan
  • Regelplan
  • gegebenenfalls Nutzungsberechtigungen

Voraussetzungen

Sie beabsichtigen, im Bereich von öffentlichen Verkehrsflächen Aufgrabungen durchzuführen.

Kosten

  • Die Verwaltungskosten für die Bearbeitung der Anträge auf Aufgrabungsgenehmigung sind in den Konzessionsverträgen, Abwasserentsorgungsverträgen und Straßenbenutzungsverträgen geregelt.
  • Gegebenenfalls entstehen bei der Antragsbearbeitung Verwaltungskosten nach den örtlichen Kostensatzungen.

Verfahrensablauf

Onlinedienst

  • Wenn die Gemeindeverwaltung einen Onlinedienst anbietet, können Sie diesen nutzen. Folgen Sie dem blau unterlegten LInk "Onlinedienst". Für die Online-Beantragung benötigen Sie bzw. Ihre Organisation ein Amt24-Servicekonto. Unter "kostenlos registrieren" können Sie in Anmededialog ein Servicekonto einrichten.
  • Halten Sie elektronische Kopien der erforderlichen Unterlagen bereit.
  • Wenn Sie den Antrag eingereicht haben, erhalten Sie eine Bestätigung der Übermittlung Ihrer Antragsdaten und eine Antragskopie in das Postfach Ihres Servicekontos.

Schriftlicher Antrag

Sie können die Genehmigung alternativ auch schriftlich beantragen. Reichen Sie mit Ihrem Antrag Kopien aller erforderlichen Unterlagen ein.

Nach Bearbeitung Ihes Antrags und positiver Entscheidung übermittelt Ihnen die Straßenbaubehörde die Aufgrabungsgenehmigung.

Die Aufgrabungsgenehmigung muss auf der Baustelle vorgehalten werden, so dass sie auf Nachfrage vorgezeigt werden kann.

Bitte beachten Sie: Sollte sich der Termin der Baumaßnahme verschieben, so müssen Sie dies der Straßenbaubehörde schriftlich mitteilen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Fristen entnehmen Sie der örtlichen Richtlinie für Aufgrabungen.

Die Aufgrabung ist innerhalb der der genehmigten Frist auszuführen; die Genemigung erlischt, wenn nicht innerhalb der Frist mit der Aufgrabung begonnen wird.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden