Regionalplan im Entwurf einsehen und Stellungnahme abgeben
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Begriffe im Kontext
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Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
- § 6 Landesplanungsgesetz (SächsLPlG) – Aufstellung der Raumordnungspläne
Bei der Aufstellung eines Regionalplans werden die Öffentlichkeit und in ihren Belangen berührte öffentliche Stellen beteiligt.
Bei der Aufstellung eines Regionalplans werden die Öffentlichkeit und in ihren Belangen berührte öffentliche Stellen beteiligt.
Während des Auslegungszeitraumes können Sie über das Beteiligungsportal Einsicht in den Entwurf nehmen und Stellungnahmen abgeben.
Den Entwurf können Sie im Auslegungszeitraum über das Beteiligungsportal (siehe –> Weitere Informationen) einsehen. Sie haben dort auch die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme online abzugeben.
- Ihrer Stellungnahme können Sie vorbereitete Dateien (bis 10 MB) hinzufügen.
- Wenn Sie sich registrieren und anmelden, können Sie im persönlichen Bereich weiter auf Ihre Stellungnahmen zugreifen.
Hinweis: Die Abwägung der Stellungnahmen erfolgt im Anschluss an den Auslegungszeitraum.
- Auslegungszeitraum (wird öffentlich bekanntgemacht): mindestens 1 Monat
- Abgabe von Stellungnahmen: während des Auslegungszeitraumes