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Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung bei Eingriffen in Vermögenswerte in der ehemaligen DDR, Rechtstaatswidrigkeit zur Geltendmachung von Folgeansprüchen feststellen lassen

Sachsen 99017004022000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99017004022000

Leistungsbezeichnung

Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung bei Eingriffen in Vermögenswerte in der ehemaligen DDR, Rechtstaatswidrigkeit zur Geltendmachung von Folgeansprüchen feststellen lassen

Leistungsbezeichnung II

Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung bei Eingriffen in Vermögenswerte in der ehemaligen DDR, Rechtstaatswidrigkeit zur Geltendmachung von Folgeansprüchen feststellen lassen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

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SDG Informationsbereiche

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Teaser

Haben Sie in der DDR rechtsstaatswidrige Eingriffe in Vermögenswerte erlitten? Dann sieht das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) die Feststellung der Rechtsstaatswidrigkeit beziehungsweise die Aufhebung der verursachenden Maßnahme vor.

Volltext

Haben Sie in der DDR rechtsstaatswidrige Eingriffe in Vermögenswerte erlitten? Dann sieht das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) die Feststellung der Rechtsstaatswidrigkeit beziehungsweise die Aufhebung der verursachenden Maßnahme vor.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise zum Vermögensgegenstand und der Unrechtsmaßnahme

Voraussetzungen

Sie haben in der ehemaligen DDR

  • durch eine hoheitliche Maßnahme einer deutschen behördlichen Stelle zur Regelung eines Einzelfalls im Beitrittsgebiet aus der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 2. Oktober 1990 (Verwaltungsentscheidung)
  • einen Eingriff in Vermögenswerte erlitten und
  • die Maßnahme ist mit tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaates schlechthin unvereinbar und
  • ihre Folgen wirken noch unmittelbar schwer und unzumutbar fort.

Hinweis: Auf Verwaltungsentscheidungen in Steuersachen und auf Maßnahmen, die vom Vermögensgesetz oder vom Entschädigungsrentengesetz erfasst werden, findet dieses Gesetz keine Anwendung. Dies gilt auch für die in § 1 Absatz 8 des Vermögensgesetzes erwähnten Fallgruppen.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

  • Beantragen Sie Ihre verwaltungsrechtliche Rehabilitierung formlos oder über die hier in Amt24 bereitgestellten Formulare (siehe –> Formulare und weitere Angebote) und fügen Sie entsprechende Nachweise (siehe –> Erforderliche Unterlagen) bei.
  • Im Rahmen des Rehabilitierungsverfahrens werden, falls vorhanden und für das Verfahren notwendig, Auskünfte bei Archiven (zum Beispiel Stasi-Unterlagen-Archiv) eingeholt.
  • Nach Prüfung der Unterlagen kann bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Bescheid über die Feststellung der Rechtsstaatswidrigkeit zur Vorlage bei den zuständigen Behörden zur Regelung offener Vermögensfragen erteilt werden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

  • bei rechtsstaatswidrigen Eingriffen in Vermögenswerte: innerhalb von 6 Monaten nach Unanfechtbarkeit des Rehablitierungsbescheides

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Der Bescheid dient der Vorlage bei den zuständigen Behörden zur Regelung offener Vermögensfragen.

Rechtsbehelf

Widerspruch (Näheres im Bescheid)

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden