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Berufliche Rehabilitierung für politisch Verfolgte in der ehemaligen DDR, Rechtstaatswidrigkeit zur Geltendmachung von Folgeansprüchen feststellen lassen

Sachsen 99017004022000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99017004022000

Leistungsbezeichnung

Berufliche Rehabilitierung für politisch Verfolgte in der ehemaligen DDR, Rechtstaatswidrigkeit zur Geltendmachung von Folgeansprüchen feststellen lassen

Leistungsbezeichnung II

Berufliche Rehabilitierung für politisch Verfolgte in der ehemaligen DDR, Rechtstaatswidrigkeit zur Geltendmachung von Folgeansprüchen feststellen lassen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Wurden Sie in der DDR aufgrund politischer Verfolgung daran gehindert, Ihren oder einen sozial gleichwertigen Beruf auszuüben? Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) sieht für Eingriffe in den Beruf oder in die berufsbezogene Ausbildung, die der politischen Verfolgung gedient haben, die Rehabilitierung und soziale Ausgleichsleistungen vor.

Volltext

Wurden Sie in der DDR aufgrund politischer Verfolgung daran gehindert, Ihren oder einen sozial gleichwertigen Beruf auszuüben? Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) sieht für Eingriffe in den Beruf oder in die berufsbezogene Ausbildung, die der politischen Verfolgung gedient haben, die Rehabilitierung und soziale Ausgleichsleistungen vor.

Erforderliche Unterlagen

  • Schul- und Facharbeiterzeugnisse
  • Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung der DDR
  • bei unrechtmäßiger Freiheitsentziehung: Strafrechtlicher Rehabilitierungsbeschluss
  • bei politischem Gewahrsam: Bescheinigung nach dem Häftlingshilfegesetz

Voraussetzungen

Sie waren in der ehemaligen DDR

  • infolge einer unrechtmäßigen Freiheitsentziehung (Vorlage eines Strafrechtlichen Rehabilitierungsbeschlusses notwendig),
  • infolge eines politischen Gewahrsams (Vorlage einer Bescheinigung nach dem Häftlingshilfegesetz notwendig),
  • durch eine hoheitliche Maßnahme oder
  • durch eine andere Maßnahme, die der politischen Verfolgung gedient hat
    • an der Ausübung ihres Berufes oder eines sozial gleichwertigen Berufes gehindert oder
    • konnten ihre begonnene berufsbezogene Ausbildung nicht beenden.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

  • Beantragen Sie Ihre berufliche Rehabilitierung formlos oder über die hier in Amt24 bereitgestellten Formulare (siehe –> Formulare und weitere Angebote) und fügen Sie entsprechende Nachweise (siehe –> Erforderliche Unterlagen) bei.
  • Im Rahmen des Rehabilitierungsverfahrens werden, falls vorhanden und für das Verfahren notwendig, Auskünfte bei Archiven (zum Beispiel Stasi-Unterlagen-Archiv) eingeholt.
  • Nach Prüfung der Unterlagen kann bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Bescheinigung nach § 17 in Verbindung mit § 22 BerRehaG erteilt werden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Bescheinigung dient der Vorlage bei bestimmten Leistungsträgern. Mit ihr können:

  • ein rentenrechtlicher Nachteilsausgleich beim zuständigen Rentenversicherungsträger,
  • soziale Ausgleichsleistungen bei besonderer Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Lage und einer Verfolgungszeit bis zum 2. Oktober 1990 oder von mehr als drei Jahren beim örtlich zuständigen Sozialamt

beantragt werden.

Rechtsbehelf

Widerspruch (Näheres im Bescheid)

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden