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Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen, Genehmigung beantragen

Sachsen 99033012006000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99033012006000

Leistungsbezeichnung

Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen, Genehmigung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen, Genehmigung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie in Sachsen mit oder ohne Metalldetektor nach archäologischen Funden und Denkmalen suchen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung.

Volltext

Wenn Sie in Sachsen mit oder ohne Metalldetektor nach archäologischen Funden und Denkmalen suchen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

  • Volljährigkeit

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Ihren Antrag können Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich oder online stellen (siehe –> Onlineantrag).

  • Nach Eingang Ihres Antrages lädt Sie die zuständige Stelle per E-Mail zu einem Informationsgespräch ein. Dabei erfolgt eine grundsätzliche Aufklärung zum Thema "Sondengehen in Sachsen".
  • Im Anschluss werden Sie zu einer Schulung eingeladen. Schulungen finden dreimal pro Jahr statt.
  • Nach abgeschlossener Schulung erhalten Sie die Genehmigung für ein Jahr und einen Landkreis.

Online-Antrag

  • Melden Sie sich am Servicekonto an. Besitzen Sie noch kein Servicekonto, richten Sie dieses unter "Kostenfreies Servicekonto registrieren" ein.
  • Betätigen Sie die Schaltfläche unter Onlineantrag.
  • Füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen. Zwischengespeicherte Versionen finden Sie unter "Meine Onlineanträge" in Ihrem Servicekonto.
  • Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab. Die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
  • Die Bestätigung des Eingangs finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.

Schriftlicher Antrag

  • Reichen Sie das formlose Schreiben mit den erforderlichen Angaben zum Suchgebiet und den Zielen der Nachforschung bei der zuständigen Stelle ein. Sie können die Unterlagen elektronisch per E-Mail übermitteln.
  • Die zuständige Stelle prüft den Antrag und bestätigt dessen Eingang.

Bearbeitungsdauer

1 bis 2 Monate

Frist

Geltungsdauer der Suchgenehmigung: 1 Jahr

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden