Handwerksrolle, Adressänderung einer Betriebsstätte mitteilen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- § 6 Absatz 1, § 19 Handwerksordnung (HwO)
Wenn sich bei Ihnen als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer die Anschrift einer Betriebsstätte ändert, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.
Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes mit ihren Betriebsstätten im jeweiligen Kammerbezirk erfasst sind. Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht eine Mitteilungspflicht im Fall der Adressänderung von Betriebsstätten.
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Wenn die neue Adresse der Betriebsstätte in einem Bezirk liegt, für den eine andere Handwerkskammer zuständig ist, müssen Sie die Registrierung der Betriebsstätte
- bei der bisher zuständigen Handwerkskammer löschen lassen
- und bei der zuständigenHandwerkskammer eintragen lassen
Angaben zum Betrieb:
- Betriebsnummer
- Betriebsname
- Datum des Inkrafttretens der Adressänderung
Angaben zur bisherigen und neuen Betriebsstätte:
- Kontaktdaten
- Adresse der Betriebsstätten