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Handwerksrolle, Schließung einer Betriebsstätte mitteilen

Sachsen 99058032011005 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99058032011005

Leistungsbezeichnung

Handwerksrolle, Schließung einer Betriebsstätte mitteilen

Leistungsbezeichnung II

Handwerksrolle, Schließung einer Betriebsstätte mitteilen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer eine Betriebsstätte schließen, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.

Volltext

Wenn Sie als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer eine Betriebsstätte schließen, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.

Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes mit ihren Betriebsstätten im Kammerbezirk erfasst sind.

Wird eine im Kammerbezirk gelegene Betriebsstätte geschlossen, ist dies der Handwerkskammer mitzuteilen.

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:

Wenn Sie die Betriebsstätte nicht schließen, sondern an einen Standort verlegen möchten, der im Zuständigkeitsbereich einer anderen Handwerkskammer liegt, müssen Sie die Betriebsstätte bei der bisher zuständigen Handwerksammer löschen und der nunmehr zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen.

Erforderliche Unterlagen

Angaben zum Betrieb:

  • Betriebsnummer
  • Betriebsname

Weitere Angaben:

  • Adresse der betroffenen Betriebsstätte
  • Grund der Schließung
  • Kontaktdaten

Voraussetzungen

­

Kosten

variabel (gemäß Gebührenordnung der Handwerkskammer)

Verfahrensablauf

Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Schließung der Betriebsstätte.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine Angaben

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Wenn Sie die Betriebsstätte an einen Standort verlegen möchten, der im Zuständigkeitsbereich einer anderen Handwerkskammer liegt, müssen Sie die Betriebsstätte bei der bisher zuständigen Handwerkskammer löschen und der nunmehr zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen.

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden