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Sport- und Freizeitangebote, Nutzung beantragen (Landkreis)

Sachsen 99098006000000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99098006000000

Leistungsbezeichnung

Sport- und Freizeitangebote, Nutzung beantragen (Landkreis)

Leistungsbezeichnung II

Sport- und Freizeitangebote, Nutzung beantragen (Landkreis)

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Kommunalrecht

  • Sportstättensatzung
  • Sportstättengebührensatzung

Teaser

Außerhalb der schulischen Nutzung können Sportvereine und anderweitig organisierte Sportlerinnen und Sportler eigene Trainings-/Wettkampf- und Veranstaltungszeiten für öffentliche Sport- und Bäderanlagen vereinbaren. Die Sportstättenverwaltung des öffentlichen Trägers vergibt regelmäßige Nutzungszeiten und Nutzungstermine auf Antrag.

Volltext

Außerhalb der schulischen Nutzung können Sportvereine und anderweitig organisierte Sportlerinnen und Sportler eigene Trainings-/Wettkampf- und Veranstaltungszeiten für öffentliche Sport- und Bäderanlagen vereinbaren. Die Sportstättenverwaltung des öffentlichen Trägers vergibt regelmäßige Nutzungszeiten und Nutzungstermine auf Antrag.

Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Sport- oder Bäderanlage und eine bestimmte Nutzungszeit. Die Vergabe erfolgt nach Priorität, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann die Nutzung widerrufen werden. Rechtsgrundlage für die Nutzung von Sport- und Bäderanlagen sind neben der Sächsischen Gemeindeordnung beziehungsweise der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen die jeweiligen kommunalen Satzungen und Richtlinien.

Zur Förderung des Vereinssports räumen die öffentlichen Sportstättenträger anerkannten gemeinnützigen Sportvereinen oftmals vergünstigte Nutzungsgebühren ein.

Hinweis: Nutzungszeiten auf kommunalen Sportstätten, die an Sportvereine verpachtet sind, vergeben die Vereine selbst. Kontakte vermittelt auf Anfrage die kommunale Sportstättenverwaltung.

Erforderliche Unterlagen

bei regelmäßiger Nutzung durch Sportvereine:

  • Bestätigung der Mitgliedschaft im Landessportbund oder im Kreissportbund

Gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen an.

Voraussetzungen

Ausübung sportlicher Aktivitäten in Sportstätten kommunaler Träger (Körperschaften des öffentlichen Rechts, Stadtverwaltungen, kommunale Eigenbetriebe)

Antragsberechtigte

  • vorrangig alle als förderungswürdig anerkannte Sportorganisationen (Sportvereine), vertreten durch den Vorstand (§ 26 BGB)
  • nachrangig "sonstige Nutzende", z. B. Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit u. a.

Bevorzugt werden im Allgemeinen Sportorganisationen aus der jeweiligen Stadt oder Gemeinde beziehungsweise dem eigenen Landkreis.

Kosten

entsprechend Sportstättengebührensatzung

Verfahrensablauf

Die Sportstätten-Nutzung können Sie je nach örtlichen Festlegungen durch einen Vordruck, ein formloses Schreiben oder online über Amt24 beantragen. Näheres zur Benutzung der Sportstätten und zum Vergabeverfahren erfragen Sie bei der jeweiligen Sportstättenverwaltung.

Onlineantrag

Richten Sie sich in Amt24 ein Servicekonto ein und melden Sie sich darüber im Serviceportal an. Halten Sie elektronische Kopien von Unterlagen bereit, die Sie gegebenenfalls für die Antragstellung benötigen.

  • Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
  • Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab, und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
  • Die Antragsbestätigung finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos, über das der Informationsaustausch zum Verfahren läuft. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.

Vergabe von Trainingszeiten / Nutzungsvertrag

Die Sportstättenverwaltung prüft Ihren Antrag und entscheidet entsprechend vorhandener Kapazitäten über die Vergabe. Über das Ergebnis werden Sie schriftlich informiert, bei Online-Beantragung erhalten Sie eine Rückmeldung in das Postfach Ihres Servicekontos. Über die Nutzung schließt der Betreiber mit Ihnen einen schriftlichen Vertrag ab.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

  • für regelmäßig wiederkehrende Nutzungen: Vergabe von Trainingszeiten häufig für Jahres- oder Halbjahreszeitraum (z. B. vor Schuljahresende für das folgende Schuljahr)
  • für gelegentliche Nutzung: frühestmögliche Beantragung (allgemein mindestens 4 Wochen vor dem Belegungswunsch)

Die konkreten Antragsfristen entnehmen Sie der örtlichen Sportstättensatzung.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden