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Sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (bergbaulich) beantragen

Sachsen 99089058012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089058012000

Leistungsbezeichnung

Sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (bergbaulich) beantragen

Leistungsbezeichnung II

Sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (bergbaulich) beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Für die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang zur Erlangung der sprengstoffrechtlichen Fachkunde benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese stellt Ihnen auf Antrag die zuständige Behörde aus.

Volltext

Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) zur Erlangung der Fachkunde

Für die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang zur Erlangung der sprengstoffrechtlichen Fachkunde benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese stellt Ihnen auf Antrag die zuständige Behörde aus.

Andere Zuständigkeit

Unternehmen, die entsprechende Tätigkeiten unter gewerberechtlicher Aufsicht ausüben, beantragen die Erlaubnis mit dem dafür vorgesehenen Formular bei der Landesdirektion Sachsen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

  • Mindestalter von 21 Jahren
  • Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung

Kosten

Gebührenrahmen: EUR 30,00 bis EUR 250,00

Verfahrensablauf

Reichen Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Erteilung der sprengstoffrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung ein Verwenden Sie bitte das hierfür vorgesehene Formular (siehe –> Formulare und weitere Angebote)

Bearbeitungsdauer

3 bis 6 Wochen

Frist

Gültigkeit: bis zu 1 Jahr nach Ausstellung

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Zum Fachkundelehrgang melden Sie sich direkt bei einem staatlich anerkannten Lehrgangsträger an.

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden