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Die Anlage von forstbetrieblichen Einrichtungen oder Leitungsschneisen im Wald beantragen

Sachsen 99048007000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99048007000000

Leistungsbezeichnung

Die Anlage von forstbetrieblichen Einrichtungen oder Leitungsschneisen im Wald beantragen

Leistungsbezeichnung II

Die Anlage von forstbetrieblichen Einrichtungen oder Leitungsschneisen im Wald beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Sie möchten in einem Waldstück Bäume beseitigen (roden), um

Volltext

Sie möchten in einem Waldstück Bäume beseitigen (roden), um

  • eine forstbetriebliche Einrichtung mit einer Fläche ab einem Hektar Größe oder
  • eine Leitungsschneise anzulegen,

dann müssen Sie dafür eine Genehmigung bei der unteren Forstbehörde beantragen. In diesem Zusammenhang stellt die Rodung der Bäume keine Waldumwandlung im Sinne einer Nutzungsänderung dar.

Von der Genehmigung ausgenommen ist die Anlage von Waldwegen.

Hinweise:

  • Bitte klären Sie vor Beantragung, dass für die Anlage der Leitungsschneise kein anderes Verwaltungsverfahren, zum Beispiel ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden muss. In diesem Fall ist eine separate Beantragung der Rodung nicht erforderlich.
  • Sind während der Baumaßnahme zusätzlich Waldflächen, zum Beispiel für Baustelleneinrichtungen notwendig, dann ist dafür die Genehmigung einer befristeten Waldumwandlung separat zu beantragen.
  • Werden bei den Baumaßnahmen Schweiß-, Brenn oder Trennschleifgeräte oder ähnliches benötigt, muss eine gesonderte Feuergenehmigung beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis zum Eigentum oder Nutzungsberechtigung
  • Vollmacht
  • Lageplan der zu rodenden Fläche

Weitere Details entnehmen Sie dem Online-Antrag oder weiteren bereitgestellten Unterlagen.

Voraussetzungen

Antragsberechtige

  • natürliche oder juristische Personen (Unternehmen) als
    • alleinige Eigentümer des Waldstückes oder
    • von Eigentümern oder Eigentümergemeinschaften bevollmächtigte Personen

Kosten

Genehmigung zur Beseitigung des Baumbestandes zur Anlage

  • forstbetrieblicher Einrichtungen: EUR 75,00
  • von Leitungsschneisen: EUR 6,50 je Ar, mindestens EUR 160,00 bis höchstens EUR 750,00

Verfahrensablauf

Ihren Antrag können Sie je nach Regelung der jeweiligen Behörde schriftlich oder online stellen (siehe —> Onlineantrag). Existierende Antragsformulare beziehen Sie ebenfalls über Amt24 oder über den eigenen Internetauftritt der Behörde.

Online-Antrag

  • Melden Sie sich am Servicekonto an. Besitzen Sie noch kein Servicekonto, richten Sie dieses unter "Kostenfreies Servicekonto registrieren" ein.
  • Betätigen Sie die Schaltfläche unter Onlineantrag.
  • Füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus und laden die erforderlichen Nachweise hoch. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen. Zwischengespeicherte Versionen finden Sie unter "Meine Onlineanträge" in Ihrem Servicekonto.
  • Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab. Die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
  • Die Bestätigung des Eingangs finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.

Schriftlicher Antrag

  • Ein schriftlicher Antrag ist formlos möglich. Soweit verfügbar, nutzen Sie zur Antragstellung bereitgestellte Formulare. Reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit den erforderlichen Nachweisen bei der zuständigen Stelle ein. Sie können die Unterlagen elektronisch per E-Mail übermitteln.

Prüfung und Bescheid

  • Anhand Ihrer Angaben wägt die zuständige Forstbehörde Ihre Interessen gegenüber den Belangen der Allgemeinheit ab.
  • An der Entscheidung werden gegebenenfalls weitere, in Ihren Aufgaben berührte Behörden beteiligt.
  • Eine Entscheidung erfolgt mit Bescheid. Eine Genehmigung kann mit Nebenbestimmungen erteilt werden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch (Näheres im Bescheid)

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden