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Rechtsanwaltschaft, Kammermitgliedschaft als europäischer Rechtsanwalt beantragen

Sachsen 99082010221000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99082010221000

Leistungsbezeichnung

Rechtsanwaltschaft, Kammermitgliedschaft als europäischer Rechtsanwalt beantragen

Leistungsbezeichnung II

Rechtsanwaltschaft, Kammermitgliedschaft als europäischer Rechtsanwalt beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Als Europäische Rechtsanwältin oder Europäischer Rechtsanwalt können Sie für den Ort der Niederlassung in Deutschland die Mitgliedschaft in der zuständigen Rechtsanwaltskammer beantragen. Als Kammermitglied sind Sie berechtigt, in Deutschland unter der Berufsbezeichnung Ihres Herkunftslandes die Tätigkeit einer Rechtsanwältin / eines Rechtsanwalts nach der Bundesrechtsanwaltsordnung auszuüben.

Volltext

Als Europäische Rechtsanwältin oder Europäischer Rechtsanwalt können Sie für den Ort der Niederlassung in Deutschland die Mitgliedschaft in der zuständigen Rechtsanwaltskammer beantragen. Als Kammermitglied sind Sie berechtigt, in Deutschland unter der Berufsbezeichnung Ihres Herkunftslandes die Tätigkeit einer Rechtsanwältin / eines Rechtsanwalts nach der Bundesrechtsanwaltsordnung auszuüben.

In der Regel müssen Sie alle drei Jahre nachweisen, dass Sie in Ihrem Herkunftsstaat weiterhin als Anwalt oder Anwältin zugelassen sind. Ansonsten wird Ihnen die Anerkennung als europäischer Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin in Deutschland entzogen.

Treten anderweitige Gründe ein, warum Sie nicht mehr als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin tätig sein dürfen, sind Sie verpflichtet, diese Gründe der zuständigen Rechtsanwaltskammer mitzuteilen.

Erforderliche Unterlagen

  • Lichtbild
  • Lebenslauf
  • Fragebogen (Anlage zum Antrag)
  • Personalbogen (Anlage zum Antrag)
  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Promotionsurkunde oder weitere Nachweise für den Erwerb akademischer Grade (beglaubigte Abschrift)
  • Bescheinigung der im Herkunftsstaat zuständigen Stelle über die Berufszugehörigkeit (nicht älter als 3 Monate)
  • bei Syndikusanwälten: Genehmigung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin
  • gegebenenfalls: Kanzleibestätigung

Details zu den Unterlagen entnehmen Sie dem Antragsformular, fehlende Unterlagen fordert die zuständige Stelle nach.

Voraussetzungen

  • zugelassener Rechtsanwalt/Rechtsanwältin im Herkunftsstaat (in der Europäischen Union / Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz)
  • Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung oder Vorlage einer vorläufigen Deckungszusage

Kosten

Verfahrenskosten nach Gebührensatzung der Rechtsanwaltskammer

Verfahrensablauf

Die Aufnahme als europäischer Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin beantragen Sie schriftlich bei der Rechtsanwaltskammer. Das erforderliche Antragsformular beziehen Sie über Amt24 (–> Formulare und weitere Angebote) oder direkt bei der zuständigen Stelle.

  • Füllen Sie das Antragsformular aus und stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen.
  • Die unterschriebenen Antragsunterlagen reichen Sie bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Kammermitgliedschaft.
  • Der Bescheid und die Zulassungsurkunde werden Ihnen Sie auf dem Postweg zugestellt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Führen der Berufsbezeichnung

Nach der Aufnahme als europäischer Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin verwenden Sie die Berufsbezeichnung, die Sie in Ihrem Herkunftsstaat nach dem dort geltenden Recht führen dürfen. Sofern diese Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin lautet, müssen Sie zusätzlich die Berufsorganisation angeben, der Sie in Ihrem Herkunftsstaat angehören.

Die Bezeichnung "Europäischer Rechtsanwalt" ist unzulässig

Rechtsbehelf

Klage (Näheres zum Ablauf im Bescheid)

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden