Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Rechtsanwaltschaft, Zulassung als Rechtsanwalt / Rechtsanwältin beim Bundesgerichtshof beantragen

Sachsen 99082011007000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99082011007000

Leistungsbezeichnung

Rechtsanwaltschaft, Zulassung als Rechtsanwalt / Rechtsanwältin beim Bundesgerichtshof beantragen

Leistungsbezeichnung II

Rechtsanwaltschaft, Zulassung als Rechtsanwalt / Rechtsanwältin beim Bundesgerichtshof beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof (BGH) tätig werden möchte, benötigt eine gesonderte Zulassung. Die Antragstellung erfolgt über die Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Volltext

Wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof (BGH) tätig werden möchte, benötigt eine gesonderte Zulassung. Die Antragstellung erfolgt über die Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Die Wahl zur Rechtsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof findet aufgrund von Vorschlagslisten statt. Diese können eingereicht werden durch

  • die Bundesrechtsanwaltskammer aufgrund von Vorschlägen der Rechtsanwaltskammern und die
  • Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof (RAK BGH).

Der Wahlausschuss besteht aus dem Präsidenten des Bundesgerichtshofs, den Vorsitzenden der Zivilsenate sowie den Mitgliedern der Präsidien der Bundesrechtsanwaltskammer und der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof.

Die beim BGH zugelassenen Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen sind Pflichtmitglieder der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof und nur dort zugelassen.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Erforderliche Unterlagen

Auskunft durch die Rechtsanwaltskammer beim BGH (RAK BGH).

Voraussetzungen

Als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt beim BGH kann nur zugelassen werden,

  • wer das 35. Lebensjahr vollendet und
  • den Rechtsanwaltsberuf mindestens fünf Jahre ohne Unterbrechung ausgeübt hat sowie
  • durch den Wahlausschuss für Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof benannt wird.

Kosten

Auskunft durch die Rechtsanwaltskammer beim BGH (RAK BGH)

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Zulassung als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt beim BGH ist bei der Rechtsanwaltskammer beim BGH (RAK BGH) einzureichen. Nähere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie bei der RAK BGH.

Wahl und Zulassung als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt beim BGH

  • Die Wahl erfolgt aufgrund von Vorschlagslisten durch den Wahlausschuss.
  • Der Vorsitzende des Wahlausschusses teilt dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz das Ergebnis der Wahl mit.
  • Das Ministerium trifft unter den gewählten Bewerbern die Entscheidung über den Antrag auf Zulassung als Rechtsanwältin/ oder Rechtsanwalt beim BGH.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

  • Zulassung zur Rechtsanwaltschaft beim BGH: aufschiebende Befristung möglich
  • Zulassung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: für bis zu 3 Monate

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Rechtsanwältinnen und -anwälte, die beim BGH zugelassen sind, bilden die Rechtsanwaltskammer beim BGH. Diese ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Rechtsbehelf

­­Der Rechtsbehelf richtet sich nach nach § 163 Bundesrechtsanwaltsordnung – BRAO (Näheres zum Ablauf im Bescheid).

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden