Beherbergungssteuer
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Allgemeine Hinweise zur Nutzung der Leistung Beherbergungssteuer in Amt24
Die Stadt Leipzig erhebt ab dem 01.04.2023 eine Beherbergungssteuer als örtliche
Aufwandssteuer.
Beherbergungssteuerpflichtig sind grundsätzlich alle Personen, die in der Stadt Leipzig entgeltlich übernachten.
Die innerhalb der Stadt Leipzig betriebenen Beherbergungseinrichtungen sind verpflichtet die Beherbergungssteuer vom Gast einzuziehen.
Beherbergungseinrichtungen sind Hotels, Hostels, Pensionen, Jugendherbergen, Übernachtungshäuser, Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Gästezimmer, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und ähnliche Einrichtungen.
- Beherbergungseinrichtung anmelden oder abmelden: ggf. Gewerbeanmeldung/- abmeldung
- Zahlungsverweigernde Personen melden: Rechnungskopien, ggf. Meldescheine
Höhe der Steuer
Der auf eine einzelne Übernachtung entfallende Beherbergungssteueranteil beträgt fünf Prozent des Wertes der Bemessungsgrundlage, abgerundet auf volle Cent. Bemessungsgrundlage sind die jeweils für die einzelnen Übernachtungen der Beherbergung des Gastes geschuldeten Entgelte, einschließlich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.
Von der Zahlung einer Beherbergungssteuer befreit sind:
a) Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,
b) schwerbehinderte Personen mit einem in einem entsprechenden Ausweis angegebenen Grad der Behinderung von 80 oder mehr; bei einem im Ausweis angegebenen Merkzeichen „B“ gilt die Befreiung auch für eine Begleitperson,
c) Personen, welche zum Zweck einer zwingend notwendigen medizinischen Behandlung in Leipzig übernachten müssen; ist aus medizinischen Gründen die Übernachtung einer Begleitperson erforderlich, gilt die Befreiung auch für die Begleitperson,
d) Personen, die unter der Anschrift der Beherbergungseinrichtung mit alleiniger Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung nach dem Bundesmeldegesetz gemeldet sind.
Vorbereitungen:
- Anlage Servicekonto/Organisationskonto in Amt24 unter Beachtung dieses
Handlungsleitfadens. - Anmeldung Beherbergungseinrichtung mit dem Formular„Beherbergungseinrichtung anmelden oder abmelden“
- Bitte warten Sie die Übermittlung der Zugangsdaten zur „Beherbergungssteuer“ durch die Stadt Leipzig ab, bevor Sie Standorte oder die Steuer anmelden.
Steueranmeldung:
- Erstanlage bzw. Überprüfung der/des Standorte/-s, ggf. Korrektur mit dem Formular „Standort anmelden, abmelden oder ummelden“.
- Meldung der vereinnahmten Steuer für den gewünschten Monat mit dem Formular „Steueranmeldung einreichen“.
Bei notwendigen Korrekturen zu einer Steueranmeldung oder einer Steuernachmeldung nutzen Sie das Formular „Steueranmeldung korrigieren oder Nachmeldung einreichen“.
Bitte melden Sie bei Korrekturmeldungen keine Differenzen, denn diese ersetzen die
bereits vorliegende Steueranmeldung.
Meldung und Abführung der vereinnahmten Beherbergungssteuer monatlich, bis zum 10. des Folgemonats.
Die Voraussetzungen für die Befreiung von der Beherbergungssteuer sind, sofern sie nicht
offensichtlich vorliegen, durch die Vorlage eines geeigneten Nachweises in der Beherbergungseinrichtung
zu bestätigen.
Steuerbefreiungen gemäß Punkt c) können nur auf Antrag unter entsprechender Nachweisführung
bei der Stadtkämmerei der Stadt Leipzig geltend gemacht werden.
Bei gesonderter Steuerfestsetzung finden Sie die Rechtsbehelfsbelehrung auf Ihrem Bescheid.