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Sondernutzung für ambulanten Handel beantragen

Sachsen 99108012005000 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108012005000

Leistungsbezeichnung

Sondernutzung für ambulanten Handel beantragen

Leistungsbezeichnung II

Sondernutzung für ambulanten Handel beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird. Dies ist auch bei der Nutzung für ambulanten Handel der Fall.

Volltext

Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird. Dies ist auch bei der Nutzung für ambulanten Handel der Fall.

Unter ambulanten Handel fällt beispielsweise das

  • Aufstellen von Imbissständen, sonstigen Verkaufsständen, Zelten und ähnlichen Anlagen zum Zwecke des Verkaufs von Waren, Speisen und Leistungen (einschließlich dekorativem oder abgrenzendem Zubehör),
  • Halten und Parken von Fahrzeugen zum Zwecke des Verkaufs von im Fahrzeug mitgeführten Waren (rollende Läden) sowie
  • Bauchläden.

Möchten Sie eine solche Sondernutzung für sich in Anspruch nehmen, müssen Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Gewerbescheins
  • Reisegewerbekarte
  • Kopie des Handelsregisterauszugs
  • Stellungnahme bezüglich Nutzung öffentlicher Flächen
  • bildliche Darstellung der Verkaufseinrichtung
  • Stadtkarte mit Grundstücksgrenzen

Voraussetzungen

keine

Kosten

  • Verfahrensgebühr: zwischen EUR 50,00 und EUR 2.100
  • Sondernutzungsgebühr in unterschiedlicher Höhe

Verfahrensablauf

Eine Sondernutzungserlaubnis müssen Sie persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

  • Die dem Antrag beigefügten Unterlagen werden überprüft, gegebenenfalls weitere beteiligte Behörden einbezogen.
  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung für Ihren Antrag.
  • Bei positivem Ergebnis wird Ihnen die Sondernutzungserlaubnis erteilt. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Hinweis: Gegebenenfalls müssen Sie bereits während des Verfahrens einen Kostenvorschuss leisten. Sie erhalten einen gesonderten Kostenbescheid.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Gültigkeit: für den beantragten Zeitraum (längstens bis 31.12. des jeweiligen Jahres)

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadtverwaltung Lichtenstein/Sa. erhoben werden.

Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.

Die Anschrift lautet: Stadtverwaltung Lichtenstein/Sa., Badergasse 17, 09350 Lichtenstein/Sa.

Der Widerspruch kann auch auf elektronischem Weg durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden.

Die De-Mail-Adresse lautet: poststelle@lichtensteinsachsen.de-mail.de

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden