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Flächennutzungsplan einsehen

Sachsen 99012012023000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012012023000

Leistungsbezeichnung

Flächennutzungsplan einsehen

Leistungsbezeichnung II

Flächennutzungsplan einsehen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Im Flächennutzungsplan (FNP) stellt die Gemeinde für ihr gesamtes Gemeindegebiet die Art der Bodennutzung in Grundzügen dar. Diese leitet sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ab, die sich aus den voraussehbaren gemeindlichen Bedürfnissen ergibt.

Volltext

Im Flächennutzungsplan (FNP) stellt die Gemeinde für ihr gesamtes Gemeindegebiet die Art der Bodennutzung in Grundzügen dar. Diese leitet sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ab, die sich aus den voraussehbaren gemeindlichen Bedürfnissen ergibt.

Dargestellt werden beispielsweise Wohnbauflächen, Gewerbe- und lndustriebauflächen, Grünflächen, Verkehrsflächen oder Flächen für Versorgungseinrichtungen. In der dazugehörenden Begründung werden Ziel und Zweck der Planung dargelegt. Die Darstellungen des FNP sind für die öffentlichen Planungsträger bindend und müssen von diesen in ihren Planungen berücksichtigt werden. Gegenüber Bürgern und Bürgerinnen entfaltet der FNP keine unmittelbare Rechtswirkung; insbesondere begründet der FNP kein Baurecht.

Erforderliche Unterlagen

Sofern Sie Auskunft zu einem konkreten Grundstück begehren, sollten Sie Angaben zum entsprechenden Grundstück (zum Beispiel Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) mitbringen.

Voraussetzungen

Der FNP ist für alle einsehbar. Es kann über den Inhalt des FNP Auskunft verlangt werden.

  • Seit dem 13.05.2017 sind die in Aufstellung befindlichen FNP zusätzlich ins Internet der Stadt und in das internetbasierte Zentrale Landesportal Bauleitplanung einzustellen.
  • Die nach Abschluss des vorgenannten Aufstellungsverfahrens beschlossenen FNP soll die Stadt ebenfalls an dieser Stelle der Öffentlichkeit zugänglich machen.

Kosten

keine

Hinweis: Der Erwerb einer Kopie von Ausschnitten oder des gesamten FNP ist möglich.

Gemäß der Anlage zu § 3 Abs. 1 der Kostensatzung der Stadt Lichtenstein/Sa. Für die Bereitstellung von Ausfertigungen und Abschriften ohne Berücksichtigung der Art der Herstellung (z. Bsp. Fotokopien) wird eine Gebühr erhoben.

  • schwarz-weiß im Format DIN A4 0,50 € je Seite für die ersten 50 Seiten, jede weitere angefangene Seite 0,15 €
  • farbig im Format DIN A4 1,00 € je Seite für die ersten 50 Seiten, jede weitere angefangene Seite 0,30 €
  • Für Ausfertigungen und Abschriften in Größe DIN A3 erhöhen sich die genannten Auslagen auf das Doppelte

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an die zuständige Stadtverwaltung, um zu erfahren, wann und wo Sie Einsicht in den FNP nehmen können.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Es kann kein Rechtsbehelf eingelegt werden.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden