Personalausweis, Auskunft zum Bearbeitungsstand einholen
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- § 6 Paßgesetz (PaßG) – Ausstellung eines Passes
Die Ausstellung eines neuen Personalausweises dauert bis zu sechs Wochen. Sie können den Bearbeitungsstand jederzeit telefonisch oder persönlich abfragen.
Die Ausstellung eines neuen Personalausweises dauert bis zu sechs Wochen. Sie können den Bearbeitungsstand jederzeit telefonisch oder persönlich abfragen.
- die Nummer des beantragten Personalausweises (auf dem Zahlungsbeleg, den Sie bei der Beantragung erhalten haben)
- Mancherorts wird bei der Beantragung des Personalausweises ein Informationsblatt zur Abfrage des Bearbeitungsstatus ausgehändigt. Folgen Sie in diesem Fall einfach der dort beschriebenen Anleitung.
- Sie können jederzeit auch persönlich oder telefonisch nach dem Bearbeitungsstand Ihres Dokumentes fragen.