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Unfall oder Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen anzeigen

Sachsen 99031011261000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99031011261000

Leistungsbezeichnung

Unfall oder Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen anzeigen

Leistungsbezeichnung II

Unfall oder Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Einen Unfall oder eine Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Sie unverzüglich mitteilen, wenn es zu einer ernsthaften Gesundheitsschädigung mindestens einer Ihrer angestellten Personen gekommen ist.

Volltext

Einen Unfall oder eine Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Sie unverzüglich mitteilen, wenn es zu einer ernsthaften Gesundheitsschädigung mindestens einer Ihrer angestellten Personen gekommen ist.

Ebenfalls müssen Sie Krankheits- und Todesfälle melden, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass diese durch die Tätigkeit mit Gefahrstoffen verursacht wurden. Dabei müssen Sie genaue Angaben zur Tätigkeit machen und die Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz angeben.

Erforderliche Unterlagen

  • gegebenenfalls Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsbereich

Voraussetzungen

keine

Kosten

keine

Verfahrensablauf

  • Einen Unfall oder eine Betriebsstörung zeigen Sie der zuständigen Stelle mit einem formlosen Schreiben, schriftlich oder elektronisch an.
    Hinweis: Haben Sie die Anzeige einer anderen Behörde mitgeteilt, können Sie diese Anzeige als Anhang einer E-Mail senden.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige und nimmt bei weiterem Informations- /Klärungsbedarf Kontakt mit Ihnen auf.
  • Wenn kein weiterer Informations- /Klärungsbedarf besteht, erfolgt keine Rückmeldung an Sie.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

unverzüglich

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden