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Ausnahmegenehmigung nach Gefahrstoffverordnung beantragen

Sachsen 99031018007000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99031018007000

Leistungsbezeichnung

Ausnahmegenehmigung nach Gefahrstoffverordnung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Ausnahmegenehmigung nach Gefahrstoffverordnung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie von Regelungen aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) abweichen wollen, müssen Sie hierfür eine Ausnahme bei der zuständigen Behörde beantragen.

Volltext

Die Ausnahme von Grundpflichten und Schutzmaßnahmen bei gewerblichem Umgang mit Gefahrstoffen beantragen

Wenn Sie von Regelungen aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) abweichen wollen, müssen Sie hierfür eine Ausnahme bei der zuständigen Behörde beantragen.

Um die Ausnahmegenehmigung zu erhalten, müssen Sie belegen können, dass die von Ihnen betroffene Maßnahme oder das Vorhaben dem Schutzziel der Gefahrstoffverordnung entspricht. Eine Ausnahmegenehmigung können Sie beispielsweise beantragen für:

  • Abweichung von Lagervorschriften
  • Dauerhaftes Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
  • Ausnahmen von gesetzten Fristen
  • Und weitere

Erforderliche Unterlagen

Der zuständigen Stelle müssen die folgenden Punkte dargelegt werden:

  • Grund für die Ausnahme
  • jährlich verwendete Gefahrstoffmenge
  • Tätigkeiten und Verfahren
  • Anzahl der betroffenen Beschäftigten
  • Schutzmaßnahmen (inklusive technische und organisatorische Maßnahmen zur Verringerung bzw. Vermeidung der Exposition)

Voraussetzungen

  • Die von Ihnen beantragte Abweichung des Gesetzes muss mit dem Schutz der beschäftigten Personen vereinbar sein.
  • Es liegt eine unverhältnismäßige Härte vor.

Kosten

  • zwischen EUR 70,00 und 3.000

Verfahrensablauf

  • Eine behördliche Ausnahme müssen Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Stelle beantragen.
  • Sie reichen die erforderlichen Informationen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben und gibt Ihnen eine Rückmeldung.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch (Näheres entnehmen Sie bitte dem Bescheid)

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden