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Erteilung von Befähigungsschein Begasung

Sachsen 99031015001000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99031015001000

Leistungsbezeichnung

Erteilung von Befähigungsschein Begasung

Leistungsbezeichnung II

Erteilung von Befähigungsschein Begasung

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie einen Befähigungsschein benötigen, um Begasungen vorzunehmen, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.

Volltext

Wenn Sie einen Befähigungsschein benötigen, um Begasungen vorzunehmen, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.

Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, wird die zuständige Behörde diesen prüfen und sich im Anschluss bei Ihnen melden. Bei erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags wird Ihnen der Befähigungsschein postalisch zugesendet.

Der Befähigungsschein wird auf höchstens sechs Jahre befristet. Die Geltungsdauer kann um jeweils sechs Jahre verlängert werden.

Voraussetzung für die Verlängerung der Geltungsdauer des Befähigungsscheins, ist ein anerkannter Fortbildungslehrgang vor Ablauf der Geltungsdauer.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über eine geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation
  • Zeugnis eines Arztes nach § 7 Absatz 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (nicht älter, als ein Jahr)
  • Nachweis über eine mit der Tätigkeit verbundene spezifische Sachkunde (durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgangs; Sachkundenachweis für die Begasung)
  • Behördliches Führungszeugnis nach Belegart O
  • Bescheinigung über eine erfolgte Unterweisung über die sichere und sachgemäße Bedienung von Begasungsgeräten oder -anlagen sowie über die Teilnahme an Begasung/Begasungen.
  • Bei Begasungen entsprechend der TRGS 512 oder TRGS 522 ist noch der Nachweis einer Ersthelferausbildung erforderlich.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Erforderliche Zuverlässigkeit
  • Sprachkenntnisse für die sichere Ausübung der Tätigkeit

Kosten

zwischen EUR 70,00 und EUR 380,00

Verfahrensablauf

  • Einen Befähigungsschein müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
  • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Erlaubnis ist vor der erstmaligen Durchführung von Begasungen zu beantragen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Um Begasungen durchführen zu können, wird eine Erlaubnis benötigt, welche die Landesdirektion Sachsen auf Antrag erteilen kann.
Der Arbeitgeber hat eine Begasung spätestens eine Woche vor deren Durchführung bei der Landesdirektion Sachsen anzuzeigen.

Rechtsbehelf

Näheres im Bescheid

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden