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Antrag zur Nutzung einer Kommunalen Einrichtung - für Antragsteller nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Görlitz -

Sachsen 99098006000000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99098006000000

Leistungsbezeichnung

Antrag zur Nutzung einer Kommunalen Einrichtung - für Antragsteller nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Görlitz -

Leistungsbezeichnung II

Antrag zur Nutzung einer Kommunalen Einrichtung - für Antragsteller nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Görlitz -

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

  • BGB,
  • Verwaltungsverfahrensgesetz,
  • Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO),
  • Richtlinie zur Förderung des Sportes in der Stadt Görlitz (Sportförderrichtlinie),
  • Entgeltordnung der Stadt Görlitz
  • Überlassungsordnung der Stadt Görlitz

Teaser

Anfrage zur Nutzung von Sportstätten der Stadt Görlitz

Volltext

Anfrage zur Nutzung von Sportstätten der Stadt Görlitz

Erforderliche Unterlagen

  • Formblatt "Antrag zur Nutzung einer kommunalen Sportstätte"
  • vollständige Anschrift & Kontaktdaten

Voraussetzungen

Ausübung sportlicher Aktivitäten in Sportstätten kommunaler Träger (Körperschaften des öffentlichen Rechts, Stadtverwaltungen, kommunale Eigenbetriebe)

Antragsberechtigte

  • vorrangig alle als förderungswürdig anerkannte Sportorganisationen (Sportvereine), vertreten durch den Vorstand (§ 26 BGB)
  • nachrangig "sonstige Nutzende", z. B. Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit u. a.

Bevorzugt werden im Allgemeinen Sportorganisationen aus der jeweiligen Stadt oder Gemeinde .

Kosten

  • Die entstehenden Nutzungsentgelte basieren auf der Entgeltordnung der Stadt Görlitz.
  • Entgelte können, wenn die Antragsvoraussetzungen vorhanden sind (z. B. Sportvereine die gemeinnützig sind, ihren Sitz in der Stadt Görlitz haben und deren Mitglieder überwiegend in Görlitz wohnhaft sind) gem. Sportförderrichtlinie bezuschusst werden.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Kommunale Sportstätten werden im Rahmen von Überlassungsverträgen zur Nutzung an Dritter bereitgestellt. Die Nutzung der Sportstätten ist für den regulären Trainings- und Wettkampfbetrieb in der Regel an das Schuljahr gebunden.

  • Termin für die Beantragung einer Nutzung ist der 30.06. für das kommende Schuljahr.
  • Termin für eine kurzfristige Nutzung - Antrag ist 10 Arbeitstage vor Nutzungsbeginn einzureichen

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Innerhalb eines Monats kann nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadtverwaltung Görlitz erhoben werden.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden