Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Einsatz im Katastrophenschutz, Entschädigung beantragen

Sachsen 99039005080000 Typ 4b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99039005080000

Leistungsbezeichnung

Einsatz im Katastrophenschutz, Entschädigung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Einsatz im Katastrophenschutz, Entschädigung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4b

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Engagiert sich eine oder einer Ihrer Beschäftigten beim Katastrophenschutz, können Sie als private Arbeitgeberin oder privater Arbeitgeber im Falle eines Einsatzes die Erstattung der Lohnkosten beantragen. Während des Einsatzes sind die freiwilligen Helfer von der Arbeit freigestellt und erhalten ihr Gehalt wie gewohnt weiter. Dies gilt für angeordnete Einsätze, Übungen, Lehrgänge und sonstige Ausbildungsveranstaltungen.

Volltext

Entschädigung für Lohnfortzahlung oder Verdienstausfall wegen Einsatzes beim Katastrophenschutz nach § 62 Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG)

Engagiert sich eine oder einer Ihrer Beschäftigten beim Katastrophenschutz, können Sie als private Arbeitgeberin oder privater Arbeitgeber im Falle eines Einsatzes die Erstattung der Lohnkosten beantragen. Während des Einsatzes sind die freiwilligen Helfer von der Arbeit freigestellt und erhalten ihr Gehalt wie gewohnt weiter. Dies gilt für angeordnete Einsätze, Übungen, Lehrgänge und sonstige Ausbildungsveranstaltungen.

Wenn Sie selbstständig tätig sind, erhalten Sie auf Antrag ebenfalls Entschädigung für den Verdienstausfall, der Ihnen durch den Einsatz, die Übung oder die Aus- und Fortbildung entstanden ist.

Wenn der Einsatz durch eine Behörde angeordnet worden ist, übernimmt diese den Lohnersatz.

Erforderliche Unterlagen

Unternehmen

keine

Selbstständige

  • Einkommensteuernachweise
  • Vereinbarung mit einer Ersatzkraft

Voraussetzungen

Unternehmen

Die bei Ihnen beschäftigte Person ist

  • Mitglied des Katastrophenschutzes und
  • und erhält von Ihnen für den Einsatz während der Arbeitszeit Lohn- oder Gehalt.

Selbstständige

Sie sind

  • Mitglied des Katastrophenschutzes und
  • nahmen während Ihrer regulären Geschäftstätigkeit an einem Einsatz teil.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Die Entschädigung für den Verdienstausfall können Sie je nach Regelung des Landratsamtes mit einem formlosen Schreiben schriftlich oder online stellen. Nutzen Sie den Onlineantrag oder Formulare, soweit sie in Amt24 verfügbar sind (siehe –> Onlineantrag und Formulare).

Das Landratsamt prüft Ihren Anspruch, kontaktiert Sie falls erforderlich und überweist Ihnen die Auslagen auf das angegebene Konto.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Antragstellung spätestens sechs Monate nach dem Einsatz

 

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Örtliche Besonderheiten: keine

Rechtsbehelf

Widerspruch (Näheres im Bescheid)

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden