Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Produktsicherheit von Spielzeug, Verbraucher-Anliegen einbringen

Sachsen 99118011013000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99118011013000

Leistungsbezeichnung

Produktsicherheit von Spielzeug, Verbraucher-Anliegen einbringen

Leistungsbezeichnung II

Produktsicherheit von Spielzeug, Verbraucher-Anliegen einbringen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Das beste Spielzeug für Ihre Kleinen ist langlebig und belastbar. Es beflügelt die Fantasie und regt zu vielen verschiedenen Spielen an: Mit Holzbausteinen werden Brücken gebaut, Tiergehege aufgestellt und sie dienen der Puppe auch als Mittagessen.

Volltext

Das beste Spielzeug für Ihre Kleinen ist langlebig und belastbar. Es beflügelt die Fantasie und regt zu vielen verschiedenen Spielen an: Mit Holzbausteinen werden Brücken gebaut, Tiergehege aufgestellt und sie dienen der Puppe auch als Mittagessen.

Doch immer wieder verunsichern Rückrufaktionen von Spielzeug zahlreiche Eltern, die ihrem Kind das betroffene Produkt gekauft haben. Oftmals handelt es sich dabei um importierte Waren, die vielleicht den Richtlinien des Herstellerlandes entsprechen, die gesetzlichen Grundlagen der EU aber nicht erfüllen.

Auf den Internetseiten der Europäischen Kommission können sich Verbraucherinnen und Verbraucher über potenziell gefährliche Konsumerzeugnisse informieren. Die Europäische Kommission veröffentlicht wöchentlich auf ihrer Internetseite die im Rahmen ihres Schnellwarnsystems SAFETY GATE gemeldeten Produkte, von denen ernsthafte Risiken ausgehen. Bei diesem Warnsystem gehen pro Woche im Durchschnitt ca. 10 Produktwarnungen zu Spielzeug ein.

Maßnahmen der Europäischen Union

In Europa gelten einheitliche Regelungen über die wesentlichen Sicherheitsanforderungen von Spielzeug. Darin ist festgeschrieben, dass auf dem Europäischen Binnenmarkt nur den Erfordernissen dieser Richtlinie entsprechendes Spielzeug zum Verkauf angeboten werden darf.

Beim Bereitstellen des Spielzeugs zum Verkauf muss es immer mit der CE-Kennzeichnung versehen sein. Die CE-Kennzeichnung ist europaweit gültig. Der Hersteller bringt dieses Zeichen eigenständig auf der Ware an und erklärt damit, dass alle für das Produkt geltenden EU-Vorschriften eingehalten wurden. Im Rahmen der Marktüberwachung werden die Anforderungen an Spielzeug hinsichtlich der technisch-konstruktiven sowie chemischen Sicherheit stichprobenartig überwacht. Dabei sind insbesondere die mechanischen, elektrischen und brandschutztechnischen Eigenschaften von Bedeutung. Auch die chemische Beschaffenheit ist geregelt und wird kontrolliert.

Die Gefahren, die für Kinder von Spielzeug ausgehen sind vielfältig und ändern sich mit dem Alter und damit mit der Art des Spielens. Dazu zählen zum Beispiel verschluckbare Kleinteile für Kinder unter 3 Jahren, Strangulationsgefahr bei Seilen, Feuergefahr bei Kostümen, chemische Gefahren.

Tipps für Eltern

Wenn Sie einige grundlegende Regeln beachten, lässt sich das Risiko des Kaufes von fehlerhaften oder schadstoffbelasteten Spielzeugs deutlich verringern.

  • Kaufen Sie nur Spielzeug, das für das Alter Ihres Kindes geeignet ist. Spielzeug für Kleinkinder landet erwartungsgemäß häufiger im Mund – dem tragen die Hersteller Rechnung
  • Fragen Sie nach: Lassen Sie sich vor dem Kauf beraten und wenden Sie sich direkt an den Hersteller, wenn Sie schädliche Stoffe in einem Produkt vermuten.
  • Kaufen Sie das Spielzeug nicht auf Märkten, bei fliegenden Händlern oder im Ausland. Hier können Sie im Nachhinein weder den Hersteller noch die Inhaltsstoffe herausfinden. Preiswertes Spielzeug, insbesondere aus dem Online-Handel, weist zwar einen niedrigen Anschaffungspreis auf, jedoch können die geringen Kosten überdurchschnittlich häufig mit gesundheitlichen Risiken einhergehen.
  • Zusätzlich können Sie bei Spielzeug auf die GS-Kennzeichnung achten. Dieses Zeichen ist ein speziell deutsches Kennzeichen und darf nur verwendet werden, wenn die Sicherheit durch eine behördlich anerkannte GS-Prüfstelle geprüft wurde.

Bei Fragen oder Hinweisen zu Warnhinweisen, ungewöhnlichen Gerüchen oder Verletzungsgefahren, wenden Sie sich bitte an die unten genannte Auskunftsstelle.

Erforderliche Unterlagen

gegebenenfalls Produktdatenblatt, Verpackung, Beipackzettel, Link zum Angebot

Voraussetzungen

keine

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich mit Ihren Fragen per E-Mail oder auch schriftlich an die zuständige Stelle. Teilen Sie bitte konkrete Angaben zum Produkt und Kauf- oder Angebotsort mit.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden