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Handwerksregister, Einzelauskunft beantragen

Sachsen 99058032055001 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99058032055001

Leistungsbezeichnung

Handwerksregister, Einzelauskunft beantragen

Leistungsbezeichnung II

Handwerksregister, Einzelauskunft beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Die Handwerksrolle, das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe sind Register aller Inhaber eines stehenden Gewerbes in den Handwerksberufen im Gebiet der zuständigen Handwerkskammer. Alle Daten, die hier erfasst werden, erfüllen auch eine öffentliche Aufgabe. Können Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, wird Ihnen auf Antrag eine Einzelauskunft aus diesen Registern erteilt. Eine Einzelauskunft gibt folgende Informationen über ein Unternehmen:

Volltext

Die Handwerksrolle, das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe sind Register aller Inhaber eines stehenden Gewerbes in den Handwerksberufen im Gebiet der zuständigen Handwerkskammer. Alle Daten, die hier erfasst werden, erfüllen auch eine öffentliche Aufgabe. Können Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, wird Ihnen auf Antrag eine Einzelauskunft aus diesen Registern erteilt. Eine Einzelauskunft gibt folgende Informationen über ein Unternehmen:

  • Angaben zur Firma
  • Vor- und Familienname des eingetragenen Betriebsinhabers/Handwerkers, oder des gesetzlichen Vertreters oder des Betriebsleiters oder des für die technische Leitung des Betriebes verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafters
  • Art des eingetragenen Handwerks
  • Anschrift der gewerblichen Niederlassung.

Erforderliche Unterlagen

im Einzelfall auf Anforderung

Voraussetzungen

Sie benötigen die Auskunft aus einem berechtigten wirtschaftlichen Grund, zum Beispiel

  • als Zulieferer zur Information über den Firmeninhaber
  • als Privatpersonen zur Information vor Auftragserteilung

Hinweis: Sie dürfen die Auskunftsdaten nur zu dem Zweck verwenden, den Sie bei der Antragstellung angegeben haben.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Einzelauskunft aus dem entsprechenden Verzeichnis schriftlich bei der zuständigen Handwerkskammer zu stellen. Eine besondere Schriftform ist nicht vorgeschrieben. Geben Sie in Ihrem Antrag mindestens an

  • die antragsstellende Person (Name, Vorname)
  • den Betrieb (Anschrift, Name), für den eine Auskunft beantragt wird
  • Ihr berechtigtes Interesse

Die Handwerkskammer prüft Ihren Antrag. Sofern kein schutzwürdiges Interesse der betroffenen Person dagegenspricht, wird Ihnen die Auskunft erteilt.

Bearbeitungsdauer

circa 1 Woche

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

  keine Angaben

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden