Handwerksregister, Einzelauskunft beantragen
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Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- § 6 Absatz 2 Handwerksordnung (HwO)
Die Handwerksrolle, das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe sind Register aller Inhaber eines stehenden Gewerbes in den Handwerksberufen im Gebiet der zuständigen Handwerkskammer. Alle Daten, die hier erfasst werden, erfüllen auch eine öffentliche Aufgabe. Können Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, wird Ihnen auf Antrag eine Einzelauskunft aus diesen Registern erteilt. Eine Einzelauskunft gibt folgende Informationen über ein Unternehmen:
- Angaben zur Firma
- Vor- und Familienname des eingetragenen Betriebsinhabers/Handwerkers, oder des gesetzlichen Vertreters oder des Betriebsleiters oder des für die technische Leitung des Betriebes verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafters
- Art des eingetragenen Handwerks
- Anschrift der gewerblichen Niederlassung.
Sie benötigen die Auskunft aus einem berechtigten wirtschaftlichen Grund, zum Beispiel
- als Zulieferer zur Information über den Firmeninhaber
- als Privatpersonen zur Information vor Auftragserteilung
Hinweis: Sie dürfen die Auskunftsdaten nur zu dem Zweck verwenden, den Sie bei der Antragstellung angegeben haben.
Beantragen Sie die Einzelauskunft aus dem entsprechenden Verzeichnis schriftlich bei der zuständigen Handwerkskammer zu stellen. Eine besondere Schriftform ist nicht vorgeschrieben. Geben Sie in Ihrem Antrag mindestens an
- die antragsstellende Person (Name, Vorname)
- den Betrieb (Anschrift, Name), für den eine Auskunft beantragt wird
- Ihr berechtigtes Interesse
Die Handwerkskammer prüft Ihren Antrag. Sofern kein schutzwürdiges Interesse der betroffenen Person dagegenspricht, wird Ihnen die Auskunft erteilt.