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Baustelle sichern und Verkehr regeln

Sachsen 99012099088000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012099088000

Leistungsbezeichnung

Baustelle sichern und Verkehr regeln

Leistungsbezeichnung II

Baustelle sichern und Verkehr regeln

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen bei Baumaßnahmen nach § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) - "Verkehrsrechtliche Anordnung"

Volltext

Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen bei Baumaßnahmen nach § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) - "Verkehrsrechtliche Anordnung"

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag an die Straßenverkehrsbehörde
    • mit Angaben zur Lage der Arbeitsstelle
    • und zum zeitlichen Rahmen der Arbeiten
  • Anordnungsfähiger Verkehrszeichenplan bzw. bemaßter Lageplan
    • Anordnungsfähiger Verkehrszeichenplan
    • bzw. bei Verwendung der RSA-Regelpläne: ein bemaßter Lageplan mit den beantragten Verkehrs-/ Sicherungsmaßnahmen
  • Lageplan der Lichtzeichenanlage (Ampel), soweit erforderlich

Die zuständige Stelle fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen an.

Voraussetzungen

Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch und den Anliegergebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie auch eine Ausnahmegenehmigung für die gesamte Baufläche (Sondernutzungserlaubnis):

Sondernutzung im Bereich Bau beantragen

Kosten

Es werden Bearbeitungsgebühren erhoben

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Bearbeitungsaufwand.

Verfahrensablauf

Reichen Sie als Vertreter(in) der bauausführenden Unternehmen die vollständigen Antragsunterlagen schriftlich, persönlich oder digital bei der zuständigen Stelle ein. Soweit für Ihren Ort verfügbar, beantragen Sie die Anordnung über Amt24 (siehe –> Onlineantrag und Formulare).

  • Die Straßenverkehrsbehörde nimmt die fachliche Prüfung Ihres Antrags vor.
  • Sind die Voraussetzungen erfüllt, ordnet die Behörde die beantragten verkehrsregelnden Maßnahmen an.

Als Adressat der Anordnung müssen Sie sicherstellen, dass die Auflagen umgesetzt werden, bevor die Arbeiten beginnen.

Bearbeitungsdauer

mindestens 2 Wochen ab Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen

Frist

Beantragung: vor Beginn von Bauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden