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Bescheinigung in kommunalen Steuersachen beantragen

Sachsen 99102169012000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102169012000

Leistungsbezeichnung

Bescheinigung in kommunalen Steuersachen beantragen

Leistungsbezeichnung II

Bescheinigung in kommunalen Steuersachen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

  • § 3 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsGVBl) i. V. m. § 85 Abgabenordnung
    und Nummer 4 Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 1 sowie Nummer 4 AEAO zu § 85
  • jeweilige Rechtsnorm, aufgrund derer eine Bescheinigung in Steuersachen zur Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit des Betroffenen gefordert wird
  • kommunale Kostensatzung

Teaser

Eine Bescheinigung in Steuersachen wird dann benötigt, wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen. Für Steuern, die die Gemeinde oder Stadt festsetzt (zum Beispiel Gewerbesteuer, Grundsteuer), stellt Ihnen diese auf Antrag eine Bescheinigung über die Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten ihr gegenüber aus (Bescheinigung in kommunalen Steuersachen).

Volltext

Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung in kommunalen Steuersachen (früher: Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung)

Eine Bescheinigung in Steuersachen wird dann benötigt, wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen. Für Steuern, die die Gemeinde oder Stadt festsetzt (zum Beispiel Gewerbesteuer, Grundsteuer), stellt Ihnen diese auf Antrag eine Bescheinigung über die Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten ihr gegenüber aus (Bescheinigung in kommunalen Steuersachen).

Die Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten, insbesondere Ihr Zahlungsverhalten als Steuerpflichtiger* und bezieht sich dabei auf den aktuellen Sachstand unter Berücksichtigung Ihres Verhaltens als Steuerpflichtiger in der Vergangenheit. Die Bescheinigung in Steuersachen wird insbesondere zur Vorlage bei Behörden in Genehmigungsverfahren (zum Beispiel für die Erteilung gewerberechtlicher Erlaubnisse), unter Umständen aber auch zur Vorlage bei öffentlichen wie privaten Auftraggebern benötigt.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • gegebenenfalls: Vollmacht

Voraussetzungen

keine

Kosten

Verfahrensgebühr: Höhe je nach Kostensatzung der Gemeinde oder Stadt

Verfahrensablauf

Antragsteller und Empfänger der Bescheinigung ist grundsätzlich der Steuerpflichtige selbst. Sie als Steuerpflichtiger können jedoch auch eine Vollmacht erteilen, verbunden mit einer Erklärung, die die Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung von der Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses gegenüber dem Bevollmächtigten entbindet.

  • Den Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung in Steuersachen stellen Sie bei der zuständigen Stelle per Post, Fax, E-Mail oder persönlich.
  • Soweit für Ihren Ort verfügbar, können Sie den Onlinedienst in Amt24 nutzen (siehe –> Onlineantrag und Formulare).

Die Gemeinde oder Stadt prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen die Bescheinigung per Post zu.

Bearbeitungsdauer

Sofern die Voraussetzungen vorliegen, wird Ihnen die Bescheinigung kurzfristig erteilt.

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Örtliche Besonderheiten: keine

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden