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Zuwendung für Neugeborene beantragen

Sachsen 99041022000000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99041022000000

Leistungsbezeichnung

Zuwendung für Neugeborene beantragen

Leistungsbezeichnung II

Zuwendung für Neugeborene beantragen

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Kommunales Satzungsrecht der Stadt oder Gemeinde

Teaser

In vielen Städten und Gemeinden können Sie nach der Geburt eines Kindes eine besondere Zuwendung beantragen. Sie ist nicht selten daran gebunden, dass Sie die Vorsorgeuntersuchungen für Ihr Baby nachweisen können. Durch diese Untersuchungen werden Kinderärzte in das System eingebunden und bei Auffälligkeiten sensibilisiert.

Volltext

In vielen Städten und Gemeinden können Sie nach der Geburt eines Kindes eine besondere Zuwendung beantragen. Sie ist nicht selten daran gebunden, dass Sie die Vorsorgeuntersuchungen für Ihr Baby nachweisen können. Durch diese Untersuchungen werden Kinderärzte in das System eingebunden und bei Auffälligkeiten sensibilisiert.

Der Willkommensgruß soll für eine besondere Anschaffung und auch damit zum Wohle des Kindes dienen. Er ist nicht als Zuschuss zu den Kosten der laufenden Lebensführung gedacht. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung; in welcher Höhe sie gezahlt wird, erfragen Sie bitte bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweis des/der Sorgeberechtigten
  • gegebenenfalls: Nachweis der entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen

Welche Unterlagen Sie in welcher Form vorlegen müssen, steht zumeist auf dem Antragsformular.

Voraussetzungen

  • Antragsberechtigte: Sorgeberechtigte des neugeborenen Kindes
  • Wohnsitz der/des Sorgeberechtigten in der Stadt oder Gemeinde
  • weitere Voraussetzungen je nach Stadt oder Gemeinde (z. B. Nachweis von Vorsorgeuntersuchungen)

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Die Zuwendung können Sie je nach Regelung persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen. Soweit für Ihren Ort verfügbar, reichen Sie Ihren Antrag über Amt24 online ein (siehe –> Onlineantrag und Formulare).

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

unterschiedlich je nach Stadt oder Gemeinde (häufig: erstes Lebensjahr)

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Örtliche Besonderheiten: keine

Rechtsbehelf

           

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden